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Name

Wir brauchen Ihren Namen genau so, wie er im Melderegister eingetragen ist. Wenn Sie zum Beispiel „Hans Meier“ angeben, obwohl im Melderegister „Johann Meier“ vermerkt ist, ist die Spendenweiterleitung an das Finanzamt leider nicht möglich. Sie können Ihre Spenden dann nicht absetzen. Bitte achten Sie daher auf die richtige Schreibweise.
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Spendernummer

Ihre persönliche Spendernummer finden Sie auf unseren Zusendungen und Mailings oder auf Ihren personalisierten Zahlscheinen der St. Anna Kinderkrebsforschung.
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Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017 – einfach automatisch
Informationen des Bundesministeriums für Finanzen
Steuern sparen leicht gemacht
Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen verpflichtend an Ihr Finanzamt übermittelt und erstmals automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen. Das heißt, Sie brauchen Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben und müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung kümmern. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt. Im Folgenden hat das Bundesministerium für Finanzen die wichtigsten Fragen zum Thema für Sie zusammengefasst.
Hotline bei weiteren Fragen:
Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
Welche Spenden sind absetzbar?
Als Sonderausgaben abzugsfähig sind Spenden an – im Gesetz genannte – Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen (z. B. Universitäten), Museen, die Freiwilligen Feuerwehren, die Landesfeuerwehrverbände in ganz Österreich sowie auch Spenden an Vereine und Einrichtungen, wenn sie in der Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen sind. Die aktuelle Liste dieser spendenbegünstigten Organisationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at/ spenden.
Wie funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung ab 1.1.2017?
Damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. So können alle von Ihnen geleisteten Spenden automatisch übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung, Sie brauchen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Die Datenübermittlung betrifft Spenden ab dem 1.1.2017. Die Organisationen müssen sie bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmalig werden daher bis 28.2.2018 solche Übermittlungen für Zahlungen des Jahres 2017 erfolgen.
Muss ich Angst haben, dass meine Daten missbräuchlich verwendet werden oder dass ich zum „gläsernen Spender“ werde?
Nein. Die Datenübermittlung erfolgt in einer Weise, die nach dem derzeitigen Stand der Technik ein Maximum an Datensicherheit gewährleistet: Ihre Personendaten werden verschlüsselt und sind dann nur mehr vom zuständigen Finanzamt für die Steuerveranlagung verwertbar. Dies erfolgt entsprechend den strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben durch das so genannte verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (kurz: vbPK SA). Da nur die Finanzverwaltung die Möglichkeit besitzt, dieses Kennzeichen wieder zu entschlüsseln, können unbefugte Personen, Behörden oder Einrichtungen auf diese Informationen nicht zugreifen.
Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine Daten übermittelt werden?
Wenn Sie keine Datenübermittlung wollen, geben Sie Ihre Daten nicht bekannt. Bitte beachten Sie aber, dass Sie Ihre Spende dann auch nicht in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung absetzen können. Wenn Sie Ihre Daten schon bekannt gegeben haben, können Sie der betroffenen Organisation schriftlich jederzeit die weitere Übermittlung untersagen. Dann erfolgt ebenfalls keine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Zahlungen.
Kann ich künftig nicht mehr anonym spenden?
Selbstverständlich können Sie das auch weiterhin. Sie verzichten dadurch jedoch – so wie auch bisher – auf die Möglichkeit, Ihre Spende als Sonderausgabe im Zuge Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung absetzen zu können.
Wo und wie kann ich überprüfen, welche Spenden von der Organisation eingemeldet wurden?
Nutzen Sie bereits das Service FinanzOnline, so können Sie die von den Spendenorganisationen übermittelten Daten in Ihrem elektronischen Steuerakt einsehen. Geben Sie Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung in Papier ab, so sehen Sie in Ihrem Steuerbescheid aufgeschlüsselt, welche Beträge von welcher Organisation berücksichtigt wurden.
Wenn die Organisation einen falschen Betrag gemeldet hat – wo und wie kann ich reklamieren?
Grundsätzlich gilt: Hat der Steuerpflichtige seine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum erfüllt, soll er sich darauf verlassen können, dass eine korrekte Übermittlung durch die empfangende Organisation erfolgt. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden; dies wäre der Fall, wenn die empfangende Organisation überhaupt keine oder falsche Daten übermittelt. In diesen Fällen muss die empfangende Organisation den Fehler beheben, wenn sie durch den Steuerpflichtigen darauf aufmerksam gemacht wurde. Dann hat eine korrigierte oder erstmalige Übermittlung zu erfolgen, die die Grundlage für die weitere steuerliche Beurteilung darstellt.
Was muss ich bei meiner (Arbeitnehmer/innen-) Veranlagung für 2016 machen?
Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung für das Jahr 2016 Ihre in diesem Jahr getätigten Spenden noch selbst an das Finanzamt melden müssen, wenn Sie Ihre Spenden steuerlich geltend machen wollen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um das Thema Spenden, Spendenabsetzbarkeit und die automatische Übermittlung Ihrer Spenden an Ihr Finanzamt ab 1.1.2017 finden Sie auf der Website des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at/spenden und auf www.spenden.at Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
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Aktuelles
Forschung
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Eine von zwanzig Personen ist betroffen: dringender Forschungsbedarf für seltene Erkrankungen

Welttag der seltenen Erkrankungen am Dienstag, 28. Februar soll Bewusstsein schaffen
Statistisch gesehen ist eine von 20 Personen von einer der zahlreichen seltenen Erkrankungen betroffen, das entspricht insgesamt 400.000 ÖsterreicherInnen.
© LBI-RUD
Der Alltag vieler PatientInnen mit seltenen Erkrankungen ist geprägt von einer Odyssee an Untersuchungen und Arztbesuchen, oft ohne jeden Erfolg. Fragen der Betroffenen bleiben häufig unbeantwortet, gesicherte Diagnosen oder adäquate Therapien sind vielfach nicht verfügbar. Allem voran besteht noch viel Bedarf an der Erforschung seltener Erkrankungen – eine Botschaft, die auch am Welttag der seltenen Erkrankungen am Dienstag, 28. Februar 2017 unter dem internationalen Motto "With research, possibilities are limitless" transportiert werden soll. Genau zu diesem Zweck wurde 2016 das Ludwig Boltzmann Institute for Rare and Undiagnosed Diseases (LBI-RUD) gegründet, das sich ganz der Erforschung seltener Krankheiten widmet.

Weltweit stehen am 28. Februar 2017 die Anliegen der Betroffenen von seltenen Erkrankungen im Fokus, die in ihrem Alltag oft mit zahlreichen Problemen und Hindernissen konfrontiert sind. Wirksame Medikamente sind kaum vorhanden, da für klassische klinische Studien die PatientInnen-Zahlen meist zu gering sind. Zudem sind die wenigen PatientInnen oft über die ganze Welt verteilt, was die Erforschung ihrer Erkrankungen zusätzlich erschwert. Und nicht zuletzt werden seltene Erkrankungen aufgrund der fehlenden Spezialausbildung von MedizinerInnen oft erst erkannt, wenn bereits bleibende Schäden aufgetreten sind – bis vor einigen Jahren galten seltene Erkrankungen generell noch als "Waisen der Medizin" (Englisch: Orphan Diseases).

Seltene Erkrankungen: Zahlen und Fakten

Selten ist eine Erkrankung gemäß EU-weiter Definition, wenn nicht mehr als eine Person von 2.000 EinwohnerInnen betroffen ist.
Es existieren mehr als 8.000 verschiedene seltene Erkrankungen.
Statistisch gesehen ist eine von 20 Personen von einer der zahlreichen seltenen Erkrankungen betroffen, das entspricht insgesamt 400.000 ÖsterreicherInnen.
Etwa 80 Prozent aller seltenen Erkrankungen sind genetischen Ursprungs, die genaue genetische Ursache ist jedoch nur für weniger als die Hälfte davon bekannt.
Mehr als 50 Prozent aller seltenen Erkrankungen treten bereits im Kindesalter auf.

Das Ludwig Boltzmann Institute for Rare and Undiagnosed Diseases

Ganz im Sinne des diesjährigen Mottos des Welttags der seltenen Erkrankungen, "With research, possibilities are limitless", entstand 2016 unter der Leitung von Kaan Boztug mit dem Ludwig Boltzmann Institute for Rare and Undiagnosed Diseases (LBI-RUD) das erste österreichische Forschungsinstitut, das sich ausschließlich seltenen oder bisher gänzlich unbekannten Erkrankungen widmet. Das Institut ist eine gemeinsame Initiative der Ludwig Boltzmann Gesellschaft, des CeMM Forschungszentrum für Molekulare Medizin der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, der Medizinischen Universität Wien und der St. Anna Kinderkrebsforschung. Die Forschungsschwerpunkte des LBI-RUD sind seltene Erkrankungen des Immunsystems und der Blutbildung (Leitung: Kaan Boztug), sowie des Nervensystems (Leitung: Vanja Nagy). Die biomedizinische Forschungsarbeit wird durch eine Bioinformatik-Abteilung (Leitung: Christoph Bock) und eine von Christiane Druml (Inhaberin des UNESCO Lehrstuhl für Bioethik an der MedUni Wien) geleitete Forschungsgruppe, die sich den ethischen und gesellschaftlichen Aspekten der seltenen Erkrankungen widmet, ergänzt.

Das ebenfalls von Kaan Boztug geleitete CeRUD Vienna Center for Rare and Undiagnosed Diseases wurde von der MedUni Wien und dem CeMM bereits 2014 als klinische Anlaufstelle eingerichtet. Es orientiert sich am Vorbild des weltweit ersten Undiagnosed Diseases Program der National Institutes of Health (NIH, Bethesda, USA). Kaan Boztug ist Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, und gilt als international anerkannter Experte für angeborene Immundefekte und Defekte der Blutbildung. Mit seinem Forschungsteam konnte er als Gruppenleiter des CeMM, sowie seit April 2016 als Leiter des LBI-RUD bereits zahlreiche seltene Erkrankungen entschlüsseln.

Erst in den letzten Jahren wurden die seltenen Erkrankungen durch das Engagement von PatientInnen-Organisationen und PatientInnen selbst vermehrt ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit und in den Mittelpunkt politischer Diskussionen gerückt. Seitdem wurde EU-weit viel bewegt, etwa durch die Umsetzung nationaler Aktionspläne und die Gründung EU-weiter Netzwerke von spezialisierten Gesundheitseinrichtungen. Es ist vor allem auch den Fortschritten der molekularmedizinischen Grundlagenforschung zu verdanken, dass immer mehr neue oder verbesserte Therapien für zahlreiche seltene Erkrankungen entwickelt werden können. Eine 2011 erlassene "europäische Verordnung über Arzneimittel für seltene Leiden", die Erleichterungen für die Zulassung von sogenannten "Orphan Drugs" bringt, hat dazu geführt, dass das Interesse der pharmazeutischen Industrie stetig wächst.
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