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Name

Wir brauchen Ihren Namen genau so, wie er im Melderegister eingetragen ist. Wenn Sie zum Beispiel „Hans Meier“ angeben, obwohl im Melderegister „Johann Meier“ vermerkt ist, ist die Spendenweiterleitung an das Finanzamt leider nicht möglich. Sie können Ihre Spenden dann nicht absetzen. Bitte achten Sie daher auf die richtige Schreibweise.
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Spendernummer

Ihre persönliche Spendernummer finden Sie auf unseren Zusendungen und Mailings oder auf Ihren personalisierten Zahlscheinen der St. Anna Kinderkrebsforschung.
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Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017 – einfach automatisch
Informationen des Bundesministeriums für Finanzen
Steuern sparen leicht gemacht
Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen verpflichtend an Ihr Finanzamt übermittelt und erstmals automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen. Das heißt, Sie brauchen Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben und müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung kümmern. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt. Im Folgenden hat das Bundesministerium für Finanzen die wichtigsten Fragen zum Thema für Sie zusammengefasst.
Hotline bei weiteren Fragen:
Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
Welche Spenden sind absetzbar?
Als Sonderausgaben abzugsfähig sind Spenden an – im Gesetz genannte – Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen (z. B. Universitäten), Museen, die Freiwilligen Feuerwehren, die Landesfeuerwehrverbände in ganz Österreich sowie auch Spenden an Vereine und Einrichtungen, wenn sie in der Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen sind. Die aktuelle Liste dieser spendenbegünstigten Organisationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at/ spenden.
Wie funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung ab 1.1.2017?
Damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. So können alle von Ihnen geleisteten Spenden automatisch übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung, Sie brauchen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Die Datenübermittlung betrifft Spenden ab dem 1.1.2017. Die Organisationen müssen sie bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmalig werden daher bis 28.2.2018 solche Übermittlungen für Zahlungen des Jahres 2017 erfolgen.
Muss ich Angst haben, dass meine Daten missbräuchlich verwendet werden oder dass ich zum „gläsernen Spender“ werde?
Nein. Die Datenübermittlung erfolgt in einer Weise, die nach dem derzeitigen Stand der Technik ein Maximum an Datensicherheit gewährleistet: Ihre Personendaten werden verschlüsselt und sind dann nur mehr vom zuständigen Finanzamt für die Steuerveranlagung verwertbar. Dies erfolgt entsprechend den strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben durch das so genannte verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (kurz: vbPK SA). Da nur die Finanzverwaltung die Möglichkeit besitzt, dieses Kennzeichen wieder zu entschlüsseln, können unbefugte Personen, Behörden oder Einrichtungen auf diese Informationen nicht zugreifen.
Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine Daten übermittelt werden?
Wenn Sie keine Datenübermittlung wollen, geben Sie Ihre Daten nicht bekannt. Bitte beachten Sie aber, dass Sie Ihre Spende dann auch nicht in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung absetzen können. Wenn Sie Ihre Daten schon bekannt gegeben haben, können Sie der betroffenen Organisation schriftlich jederzeit die weitere Übermittlung untersagen. Dann erfolgt ebenfalls keine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Zahlungen.
Kann ich künftig nicht mehr anonym spenden?
Selbstverständlich können Sie das auch weiterhin. Sie verzichten dadurch jedoch – so wie auch bisher – auf die Möglichkeit, Ihre Spende als Sonderausgabe im Zuge Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung absetzen zu können.
Wo und wie kann ich überprüfen, welche Spenden von der Organisation eingemeldet wurden?
Nutzen Sie bereits das Service FinanzOnline, so können Sie die von den Spendenorganisationen übermittelten Daten in Ihrem elektronischen Steuerakt einsehen. Geben Sie Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung in Papier ab, so sehen Sie in Ihrem Steuerbescheid aufgeschlüsselt, welche Beträge von welcher Organisation berücksichtigt wurden.
Wenn die Organisation einen falschen Betrag gemeldet hat – wo und wie kann ich reklamieren?
Grundsätzlich gilt: Hat der Steuerpflichtige seine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum erfüllt, soll er sich darauf verlassen können, dass eine korrekte Übermittlung durch die empfangende Organisation erfolgt. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden; dies wäre der Fall, wenn die empfangende Organisation überhaupt keine oder falsche Daten übermittelt. In diesen Fällen muss die empfangende Organisation den Fehler beheben, wenn sie durch den Steuerpflichtigen darauf aufmerksam gemacht wurde. Dann hat eine korrigierte oder erstmalige Übermittlung zu erfolgen, die die Grundlage für die weitere steuerliche Beurteilung darstellt.
Was muss ich bei meiner (Arbeitnehmer/innen-) Veranlagung für 2016 machen?
Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung für das Jahr 2016 Ihre in diesem Jahr getätigten Spenden noch selbst an das Finanzamt melden müssen, wenn Sie Ihre Spenden steuerlich geltend machen wollen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um das Thema Spenden, Spendenabsetzbarkeit und die automatische Übermittlung Ihrer Spenden an Ihr Finanzamt ab 1.1.2017 finden Sie auf der Website des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at/spenden und auf www.spenden.at Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
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Langerhans Zell Histiozytose (LCH)

Die LCH ist eine Erkrankung aus dem Formenkreis der Histiozytosen, die oft durch eine aktivierende Mutation im BRAF-Gen verursacht wird. Grundlegende Fragen zu dieser Krankheit werden immer noch diskutiert. LCH ist nicht leicht zu untersuchen – es handelt sich um eine seltene Krankheit, für die es keine geeigneten präklinischen Modelle gibt. Ungeachtet dessen kam es in den letzten Jahren zu revolutionären Entdeckungen, die zur Klassifizierung der LCH als Neoplasie führten und neue Strategien für eine gezielte Behandlung von LCH lieferten.

Das LCH-Studienzentrum

Die Geschichte der LCH ist eng mit dem St. Anna Kinderspital und der St. Anna Kinderkrebsforschung verbunden – das St. Anna Kinderspital fungierte ab 1983 als Studienzentrum für eine der ersten internationalen Studien zur Behandlung von LCH bei Kindern und Jugendlichen (die DAL-HX-Studien). An der derzeit laufenden Studie (LCHIV) nehmen mehr als 22 Länder weltweit teil. Diese Kooperationen führten zu einer signifikanten Verbesserung der Überlebensrate und einer deutlichen Abnahme von Rezidiven bei Kindern mit LCH.
https://science.ccri.at/the-lch-study-center/

Biologie der LCH

Das LCH-Labor wurde formal im Jahr 2017 gegründet, doch bereits zuvor hatte DDr. Caroline Hutter, die sich während ihrer Facharztausbildung am St. Anna Kinderspital für die Biologie dieser Krankheit zu interessieren begann, Unterstützung und einen Laborplatz am CCRI in der Gruppe Molekulare Mikrobiologie gefunden. Gemeinsam mit KollegInnen der Universitätsklinik für Dermatologie der Medizinischen Universität Wien begann das Team, die Genexpression von LCH-Zellen zu analysieren. Dabei stellte sich heraus, dass LCH-Zellen zwar Merkmale sowohl von epidermalen Langerhans-Zellen als auch von dendritischen Zellen aufwiesen, auf transkriptionaler Ebene aber einen eigenen Zelltyp darstellten (Hutter et al., Blood 2012, 120(26):5199-20). Diese Analysen zeigten auch, dass der Notch-Signalweg – ein hochkonserviertes System zur Signaltransduktion – Monozyten dazu bringen konnte, in Zellen zu differenzieren, die typische Merkmale von LCH-Zellen tragen. Dies lieferte ein hypothetisches Modell, wie LCH entstehen könnte: von aus dem Blut stammenden Vorläuferzellen, die sich innerhalb ausgewählter Nischen in CD1a+ CD207+LCH-Zellen entwickeln.

Darüber hinaus kann dieses auf der In-vitro-Differenzierung von Monozyten basierende System als Modell für die Untersuchung der Krankheit verwendet werden. Diese Bemühungen haben sich inzwischen zu einem interdisziplinären Projekt entwickelt, in das neben bioinformatischer und molekularbiologischer Expertise von Kollegen des CeMM-Forschungszentrums für Molekulare Medizin der Österreichischen Akademie der Wissenschaften auch die klinische Expertise von Kollegen aus dem St. Anna Kinderspital und anderen Zentren in Europa einfließt.

Die Analyse der LCH-Biopsien mittels genomweiter Sequenzierung und Durchflusszytometrie hat eine beträchtliche zelluläre Heterogenität innerhalb der LCH-Zellen gezeigt und es ermöglicht, die Architektur der LCH-Läsionen zu beschreiben und so die Krankheit besser zu verstehen.
In einem zweiten Projekt arbeitet das LCH-Labor an der Entwicklung biologischer Marker, die eine bessere Stratifizierung der PatientInnen gewährleisten sollen. Gemessen wird das Vorhandensein LCH-assoziierter Mutationen im peripheren Blut von PatientInnen zum Zeitpunkt der Diagnose und während der Behandlung (Kolenova et al., Blood Advances 2017, 1(6):352-356; Heisig et al., Oncotarget 2018, 9(31):22236-22240). Sollte die Etablierung dieser Biomarker gelingen, würden sich die Möglichkeiten zur Diagnosestellung der LCH grundlegend verändern und eine gezieltere Behandlung von Kindern mit LCH erlauben.
https://science.ccri.at/research/research-areas/langerhans-cell-histiocytosis-lch/lch-biology/
Caroline Hutter, St. Anna Kinderkrebsforschung
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