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Name

Wir brauchen Ihren Namen genau so, wie er im Melderegister eingetragen ist. Wenn Sie zum Beispiel „Hans Meier“ angeben, obwohl im Melderegister „Johann Meier“ vermerkt ist, ist die Spendenweiterleitung an das Finanzamt leider nicht möglich. Sie können Ihre Spenden dann nicht absetzen. Bitte achten Sie daher auf die richtige Schreibweise.
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Spendernummer

Ihre persönliche Spendernummer finden Sie auf unseren Zusendungen und Mailings oder auf Ihren personalisierten Zahlscheinen der St. Anna Kinderkrebsforschung.
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Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017 – einfach automatisch
Informationen des Bundesministeriums für Finanzen
Steuern sparen leicht gemacht
Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen verpflichtend an Ihr Finanzamt übermittelt und erstmals automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen. Das heißt, Sie brauchen Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben und müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung kümmern. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt. Im Folgenden hat das Bundesministerium für Finanzen die wichtigsten Fragen zum Thema für Sie zusammengefasst.
Hotline bei weiteren Fragen:
Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
Welche Spenden sind absetzbar?
Als Sonderausgaben abzugsfähig sind Spenden an – im Gesetz genannte – Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen (z. B. Universitäten), Museen, die Freiwilligen Feuerwehren, die Landesfeuerwehrverbände in ganz Österreich sowie auch Spenden an Vereine und Einrichtungen, wenn sie in der Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen sind. Die aktuelle Liste dieser spendenbegünstigten Organisationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at/ spenden.
Wie funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung ab 1.1.2017?
Damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. So können alle von Ihnen geleisteten Spenden automatisch übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung, Sie brauchen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Die Datenübermittlung betrifft Spenden ab dem 1.1.2017. Die Organisationen müssen sie bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmalig werden daher bis 28.2.2018 solche Übermittlungen für Zahlungen des Jahres 2017 erfolgen.
Muss ich Angst haben, dass meine Daten missbräuchlich verwendet werden oder dass ich zum „gläsernen Spender“ werde?
Nein. Die Datenübermittlung erfolgt in einer Weise, die nach dem derzeitigen Stand der Technik ein Maximum an Datensicherheit gewährleistet: Ihre Personendaten werden verschlüsselt und sind dann nur mehr vom zuständigen Finanzamt für die Steuerveranlagung verwertbar. Dies erfolgt entsprechend den strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben durch das so genannte verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (kurz: vbPK SA). Da nur die Finanzverwaltung die Möglichkeit besitzt, dieses Kennzeichen wieder zu entschlüsseln, können unbefugte Personen, Behörden oder Einrichtungen auf diese Informationen nicht zugreifen.
Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine Daten übermittelt werden?
Wenn Sie keine Datenübermittlung wollen, geben Sie Ihre Daten nicht bekannt. Bitte beachten Sie aber, dass Sie Ihre Spende dann auch nicht in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung absetzen können. Wenn Sie Ihre Daten schon bekannt gegeben haben, können Sie der betroffenen Organisation schriftlich jederzeit die weitere Übermittlung untersagen. Dann erfolgt ebenfalls keine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Zahlungen.
Kann ich künftig nicht mehr anonym spenden?
Selbstverständlich können Sie das auch weiterhin. Sie verzichten dadurch jedoch – so wie auch bisher – auf die Möglichkeit, Ihre Spende als Sonderausgabe im Zuge Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung absetzen zu können.
Wo und wie kann ich überprüfen, welche Spenden von der Organisation eingemeldet wurden?
Nutzen Sie bereits das Service FinanzOnline, so können Sie die von den Spendenorganisationen übermittelten Daten in Ihrem elektronischen Steuerakt einsehen. Geben Sie Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung in Papier ab, so sehen Sie in Ihrem Steuerbescheid aufgeschlüsselt, welche Beträge von welcher Organisation berücksichtigt wurden.
Wenn die Organisation einen falschen Betrag gemeldet hat – wo und wie kann ich reklamieren?
Grundsätzlich gilt: Hat der Steuerpflichtige seine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum erfüllt, soll er sich darauf verlassen können, dass eine korrekte Übermittlung durch die empfangende Organisation erfolgt. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden; dies wäre der Fall, wenn die empfangende Organisation überhaupt keine oder falsche Daten übermittelt. In diesen Fällen muss die empfangende Organisation den Fehler beheben, wenn sie durch den Steuerpflichtigen darauf aufmerksam gemacht wurde. Dann hat eine korrigierte oder erstmalige Übermittlung zu erfolgen, die die Grundlage für die weitere steuerliche Beurteilung darstellt.
Was muss ich bei meiner (Arbeitnehmer/innen-) Veranlagung für 2016 machen?
Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung für das Jahr 2016 Ihre in diesem Jahr getätigten Spenden noch selbst an das Finanzamt melden müssen, wenn Sie Ihre Spenden steuerlich geltend machen wollen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um das Thema Spenden, Spendenabsetzbarkeit und die automatische Übermittlung Ihrer Spenden an Ihr Finanzamt ab 1.1.2017 finden Sie auf der Website des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at/spenden und auf www.spenden.at Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
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Selbstdarstellung
Die rasanten Fortschritte in der biomedizinischen Forschung haben kontinuierlich zur verbesserten Diagnose, Therapie und Prognose bei Kindern und Jugendlichen mit Krebs beigetragen. Von den betroffenen Kindern können heute 70-80% geheilt werden. Unser Ziel ist es, auch jenen dauerhaft zu helfen, die mit den vorhandenen Behandlungsmöglichkeiten noch nicht geheilt werden können. Hier muss das Potenzial moderner Forschung weiter ausgeschöpft werden, um eine Anpassung der Therapie an die Besonderheiten der individuellen Erkrankung vorzunehmen und damit die Heilungschancen zu erhöhen.

Gemeinsam stark gegen Krebs.
Die St. Anna Kinderkrebsforschung hat durch ihre Standortnähe zum St. Anna Kinderspital einen enormen Vorteil in der Bearbeitung klinisch wichtiger Fragestellungen. Um hier zuverlässige Aussagen treffen zu können, sind weiterhin klinische Studien mit internationaler Beteiligung notwendig. Die St. Anna Kinderkrebsforschung koordiniert solche multizentrischen Studien und nimmt damit aktiv an den internationalen Entwicklungen in der pädiatrischen Onkologie teil.

Ein umfassendes Netzwerk nationaler und internationaler Kooperationen garantieren den Zugang zu den weltweit modernsten Technologien. Nur so kann die Versorgung von krebskranken Kindern und Jugendlichen am aktuellen Wissenstand der modernen Medizin garantiert werden.
Finanzierung
Die St. Anna Kinderkrebsforschung wird zum überwiegenden Teil durch private Spendenfinanziert. Für den Betrieb des Forschungsinstitutes werden jährlich mehr als 7 Millionen Euro benötigt, der Verein verfügt jedoch über keine Basis-Finanzierung durch die öffentliche Hand. Zusätzliche Mittel werden im Rahmen von kompetitiv ausgeschriebenen Projektförderungen von anerkannten nationalen und internationalen Stellen akquiriert.

Wir fühlen uns unseren Spendern gegenüber zu einer sparsamen und effizienten Verwendung der uns anvertrauten Gelder verpflichtet. Aus diesem Grund verwenden wir weniger als 10 % für die Verwaltung und das Fundraising, das bedeutet: mehr als 90 % der Spende fließen direkt in die Forschung.

Der Jahresabschluss wird gemäß den Bestimmungen des Vereinsgesetzes für große Vereine erstellt, wobei die gleichen Richtlinien wie für Kapitalgesellschaft gelten. Die Finanzgebarung und der Jahresabschluss des Vereins werden jährlich von einem beeideten Wirtschaftsprüfer kontrolliert und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Damit wird der sach- und zweckgemäße Umgang mit den erhaltenen Spenden sichergestellt und bestätigt.

Spendengütesiegel und steuerliche Absetzbarkeit
Seit dem Jahr 2002 trägt die St. Anna Kinderkrebsforschung als eine der ersten Organisationen Österreichs das Spendengütesiegel der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Für die jährliche Neuverleihung führt ein Wirtschaftsprüfer zusätzlich eine Prüfung der transparenten und ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel gemäß den strengen Richtlinien des Spendengütesiegels durch.

Auf Grundlage eines von der Finanzlandesdirektion für Wien erlassenen Bescheides zählt die St. Anna Kinderkrebsforschung zum begünstigten Empfängerkreis, sodass Spenden sowohl von der Lohnsteuer als Sonderausgabe, als auch von der Einkommensteuer als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar sind
Qualitätssicherung der wissenschaftlichen Arbeit
Das Forschungsinstitut verfügt über ein Scientific Advisory Board - ein Gremium aus externen Experten – mit der Aufgabe der laufenden Evaluierung der wissenschaftlichen Arbeiten und Beratung der Institutsleitung. Darüber hinaus werden regelmäßig neue wissenschaftliche Projekte bei renommierten forschungsfördernden nationalen und internationalen Stellen eingereicht und Forschungsergebnisse in international anerkannten, wissenschaftlichen Journalen publiziert. In regelmäßigen Abständen findet zusätzlich eine objektive Beurteilung der wissenschaftlichen Leistung durch ausgewiesene externe Fachleute auf dem Gebiet statt.
Kontaktieren Sie uns
Die Verantwortliche für Spenden und Spenderbetreuung, Lisa Huto und ihr Team Mag. Andrea Prantl, Reinhard Orense, M.A., Mag. Elisabeth Tax, Mag.(FH) Bettina Nistler, Anja Gubits stehen Ihnen für weitere Informationen unter der Telefonnummer +43 (0)1 404 70/4000, der Faxnummer +43 (0)1 404 70/7424 oder per E-Mail: gerne zur Verfügung.
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