<
X
Name

Wir brauchen Ihren Namen genau so, wie er im Melderegister eingetragen ist. Wenn Sie zum Beispiel „Hans Meier“ angeben, obwohl im Melderegister „Johann Meier“ vermerkt ist, ist die Spendenweiterleitung an das Finanzamt leider nicht möglich. Sie können Ihre Spenden dann nicht absetzen. Bitte achten Sie daher auf die richtige Schreibweise.
X
Spendernummer

Ihre persönliche Spendernummer finden Sie auf unseren Zusendungen und Mailings oder auf Ihren personalisierten Zahlscheinen der St. Anna Kinderkrebsforschung.
X
Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017 – einfach automatisch
Informationen des Bundesministeriums für Finanzen
Steuern sparen leicht gemacht
Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen verpflichtend an Ihr Finanzamt übermittelt und erstmals automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen. Das heißt, Sie brauchen Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben und müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung kümmern. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt. Im Folgenden hat das Bundesministerium für Finanzen die wichtigsten Fragen zum Thema für Sie zusammengefasst.
Hotline bei weiteren Fragen:
Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
Welche Spenden sind absetzbar?
Als Sonderausgaben abzugsfähig sind Spenden an – im Gesetz genannte – Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen (z. B. Universitäten), Museen, die Freiwilligen Feuerwehren, die Landesfeuerwehrverbände in ganz Österreich sowie auch Spenden an Vereine und Einrichtungen, wenn sie in der Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen sind. Die aktuelle Liste dieser spendenbegünstigten Organisationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at/ spenden.
Wie funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung ab 1.1.2017?
Damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. So können alle von Ihnen geleisteten Spenden automatisch übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung, Sie brauchen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Die Datenübermittlung betrifft Spenden ab dem 1.1.2017. Die Organisationen müssen sie bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmalig werden daher bis 28.2.2018 solche Übermittlungen für Zahlungen des Jahres 2017 erfolgen.
Muss ich Angst haben, dass meine Daten missbräuchlich verwendet werden oder dass ich zum „gläsernen Spender“ werde?
Nein. Die Datenübermittlung erfolgt in einer Weise, die nach dem derzeitigen Stand der Technik ein Maximum an Datensicherheit gewährleistet: Ihre Personendaten werden verschlüsselt und sind dann nur mehr vom zuständigen Finanzamt für die Steuerveranlagung verwertbar. Dies erfolgt entsprechend den strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben durch das so genannte verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (kurz: vbPK SA). Da nur die Finanzverwaltung die Möglichkeit besitzt, dieses Kennzeichen wieder zu entschlüsseln, können unbefugte Personen, Behörden oder Einrichtungen auf diese Informationen nicht zugreifen.
Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine Daten übermittelt werden?
Wenn Sie keine Datenübermittlung wollen, geben Sie Ihre Daten nicht bekannt. Bitte beachten Sie aber, dass Sie Ihre Spende dann auch nicht in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung absetzen können. Wenn Sie Ihre Daten schon bekannt gegeben haben, können Sie der betroffenen Organisation schriftlich jederzeit die weitere Übermittlung untersagen. Dann erfolgt ebenfalls keine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Zahlungen.
Kann ich künftig nicht mehr anonym spenden?
Selbstverständlich können Sie das auch weiterhin. Sie verzichten dadurch jedoch – so wie auch bisher – auf die Möglichkeit, Ihre Spende als Sonderausgabe im Zuge Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung absetzen zu können.
Wo und wie kann ich überprüfen, welche Spenden von der Organisation eingemeldet wurden?
Nutzen Sie bereits das Service FinanzOnline, so können Sie die von den Spendenorganisationen übermittelten Daten in Ihrem elektronischen Steuerakt einsehen. Geben Sie Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung in Papier ab, so sehen Sie in Ihrem Steuerbescheid aufgeschlüsselt, welche Beträge von welcher Organisation berücksichtigt wurden.
Wenn die Organisation einen falschen Betrag gemeldet hat – wo und wie kann ich reklamieren?
Grundsätzlich gilt: Hat der Steuerpflichtige seine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum erfüllt, soll er sich darauf verlassen können, dass eine korrekte Übermittlung durch die empfangende Organisation erfolgt. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden; dies wäre der Fall, wenn die empfangende Organisation überhaupt keine oder falsche Daten übermittelt. In diesen Fällen muss die empfangende Organisation den Fehler beheben, wenn sie durch den Steuerpflichtigen darauf aufmerksam gemacht wurde. Dann hat eine korrigierte oder erstmalige Übermittlung zu erfolgen, die die Grundlage für die weitere steuerliche Beurteilung darstellt.
Was muss ich bei meiner (Arbeitnehmer/innen-) Veranlagung für 2016 machen?
Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung für das Jahr 2016 Ihre in diesem Jahr getätigten Spenden noch selbst an das Finanzamt melden müssen, wenn Sie Ihre Spenden steuerlich geltend machen wollen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um das Thema Spenden, Spendenabsetzbarkeit und die automatische Übermittlung Ihrer Spenden an Ihr Finanzamt ab 1.1.2017 finden Sie auf der Website des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at/spenden und auf www.spenden.at Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
Spenden
Aktuelles
Forschung
Über uns
Studien und Statistik
S²IRP: Klinische Forschung im internationalen Umfeld

Internationale prospektive Studien haben eine langjährige Tradition in der pädiatrischen Onkologie. Sie ermöglichen es, die Überlebenschancen für Kinder und Jugendliche mit Krebserkrankungen entscheidend zu verbessern und deren Therapien bei geringeren Nebenwirkungen und höherer Lebensqualität zu optimieren. Derzeit liegen die Überlebenschancen bei etwa 80%, bei einigen Krebsarten mit günstigerer Prognose sind sie sogar noch höher. Aufbauend auf den Ergebnissen der abgeschlossenen Studien können neue Forschungsfragen gestellt werden, um die stratifizierende Diagnostik (Einteilung in Risikogruppen) zu verbessern. Erst dadurch werden individuelle, risiko-adaptierte Therapien möglich.

Das Team für Studien und Statistik (S2IRP) fungiert hier als wichtiges Bindeglied zwischen Forschung und Klinik. Als Koordinierungszentrum für klinische Studien (KKS) führt es die Resultate aus der Grundlagenforschung mit den Fragestellungen aus dem klinischen Alltag innerhalb multizentrischer, nationaler und internationaler (randomisierter) Studien zusammen. Die Arbeitsgruppe plant und betreibt klinische Studien und wertet die Daten statistisch aus. Das Vorgehen nach ethischen Richtlinien (ICH/GCP) sowie die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen ist dabei Voraussetzung. Jährliche Fortbildung in Good Clinical Practice über alle Belange des Studienmanagements betrachten wir als Qualitätsmerkmal.

In der Abteilung S2IRP werden Daten von mehr als 10.000 Patienten aus laufenden und bereits abgeschlossenen nationalen und internationalen Studien betreut. Für drei internationale Studienbereiche (Langerhanszell Histiozytose (LCH), Hochrisiko-Neuroblastom, Stammzelltransplantation bei akuter lymphoblastischer Leukämie (ALL)) tritt die St. Anna Kinderkrebsforschung e.V. sogar selbst als Hauptkoordinator auf, und ist somit in diesen Bereichen in der wissenschaftlich-klinischen Forschung weltweit federführend.
Derzeit laufen akademische AMG-Studien in folgenden Bereichen: LCH, Leukämien & Lymphome, Solide Tumoren und Stammzelltransplantation. Zusätzlich werden folgende Register betreut: Leukämien & Lymphome, Solide Tumoren, Hämatologie und Stammzelltransplantation. Ebenso übernimmt das S²IRP für das Prüfzentrum St. Anna Kinderspital bei Industriestudien das lokale Studienmanagement.

Im nationalen und internationalen Umfeld übt das S²IRP die Funktion des Datenzentrums aus und ist somit eine wichtige Drehschreibe für den Informationsaustausch relevanter Studienergebnisse. Die Arbeitsgruppe führt Studienkommissionsitzungen durch und leistet entscheidende Beiträge auf internationalen Kongressen sowie für Publikationen der Studienergebnisse. Innerhalb national und international etablierter Netzwerke von Wissenschaftlern in der pädiatrischen Hämato-Onkologie (z.B. I-BFM, SIOPEN, ENCCA, EBMT) hat sich unsere Statistikgruppe als aktives Mitglied etabliert, um die Anwendung neuer statistischer Methoden zu prüfen.

Einige herausragende Studienergebnisse aus dem akademischen Umfeld, die die gängige Behandlungspraxis verändert haben, sollen hier beispielhaft genannt werden:
    • Im Bereich von Hochrisiko-Neuroblastomen fand man im Rahmen einer randomisierten internationalen Studie (Internationale Studienzentrale S²IRP) heraus, dass das europäische Konzept für eine Hochdosistherapie mit der Medikamentenkombination Busulphan/Melphalan dem vorwiegend im amerikanischen Raum verwendeten Schema mit Carboplatin/Etoposid/Melphalan bezüglich der Langzeit-Überlebensraten deutlich überlegen ist. (Ladenstein 2011)
    • Bei der Erkrankung der LCH (Internationale Studienzentrale S²IRP) konnte eindeutig festgestellt werden, dass eine Verlängerung der Gesamtdauer der Therapie die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls („Reaktivierung“) senkt. (Gadner et al. 2013)
    • Bei Patienten mit Erst- und Rezidiverkrankung einer ALL ist eindrücklich gezeigt worden, dass das Ansprechen auf submikroskopischem Niveau (minimal residual disease) sehr genau zwischen Patienten mit guter und mäßiger Prognose unterscheiden kann. (Conter et al. 2000; Schrappe et al. 2011)
      Für Patienten mit Hochrisiko-ALL lieferten die letzten Transplantations-Studien (Internationale Studienzentrale S²IRP) den Beweis, dass Transplantationen von passenden Fremdspendern gleich gute Ergebnisse haben wie von Geschwisterspendern. (Peters et al. 2015)
    • Die Studienergebnisse bei Kindern und Jugendlichen mit Morbus Hodgkin (Lymphdrüsenkrebsart) zeigen, dass bei denjenigen Patienten, die auf die initialen Chemotherapie-Bausteine sehr gut ansprechen, ohne erhöhte Gefahr eines Rückfalls auf die abschließende Strahlentherapie verzichtet werden kann, welche bekanntlich mit einem hohen Risiko an späten Zweitmalignomen (Brustkrebs, Lungenkrebs) verbunden ist. (Hasenclever et al. 2014)
    Mehr Informationen als pdf Download
    PDF
    Univ.Prof. Dr. Ruth Ladenstein, MBA, cPM