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Name

Wir brauchen Ihren Namen genau so, wie er im Melderegister eingetragen ist. Wenn Sie zum Beispiel „Hans Meier“ angeben, obwohl im Melderegister „Johann Meier“ vermerkt ist, ist die Spendenweiterleitung an das Finanzamt leider nicht möglich. Sie können Ihre Spenden dann nicht absetzen. Bitte achten Sie daher auf die richtige Schreibweise.
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Spendernummer

Ihre persönliche Spendernummer finden Sie auf unseren Zusendungen und Mailings oder auf Ihren personalisierten Zahlscheinen der St. Anna Kinderkrebsforschung.
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Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017 – einfach automatisch
Informationen des Bundesministeriums für Finanzen
Steuern sparen leicht gemacht
Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen verpflichtend an Ihr Finanzamt übermittelt und erstmals automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen. Das heißt, Sie brauchen Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben und müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung kümmern. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt. Im Folgenden hat das Bundesministerium für Finanzen die wichtigsten Fragen zum Thema für Sie zusammengefasst.
Hotline bei weiteren Fragen:
Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
Welche Spenden sind absetzbar?
Als Sonderausgaben abzugsfähig sind Spenden an – im Gesetz genannte – Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen (z. B. Universitäten), Museen, die Freiwilligen Feuerwehren, die Landesfeuerwehrverbände in ganz Österreich sowie auch Spenden an Vereine und Einrichtungen, wenn sie in der Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen sind. Die aktuelle Liste dieser spendenbegünstigten Organisationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at/ spenden.
Wie funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung ab 1.1.2017?
Damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. So können alle von Ihnen geleisteten Spenden automatisch übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung, Sie brauchen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Die Datenübermittlung betrifft Spenden ab dem 1.1.2017. Die Organisationen müssen sie bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmalig werden daher bis 28.2.2018 solche Übermittlungen für Zahlungen des Jahres 2017 erfolgen.
Muss ich Angst haben, dass meine Daten missbräuchlich verwendet werden oder dass ich zum „gläsernen Spender“ werde?
Nein. Die Datenübermittlung erfolgt in einer Weise, die nach dem derzeitigen Stand der Technik ein Maximum an Datensicherheit gewährleistet: Ihre Personendaten werden verschlüsselt und sind dann nur mehr vom zuständigen Finanzamt für die Steuerveranlagung verwertbar. Dies erfolgt entsprechend den strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben durch das so genannte verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (kurz: vbPK SA). Da nur die Finanzverwaltung die Möglichkeit besitzt, dieses Kennzeichen wieder zu entschlüsseln, können unbefugte Personen, Behörden oder Einrichtungen auf diese Informationen nicht zugreifen.
Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine Daten übermittelt werden?
Wenn Sie keine Datenübermittlung wollen, geben Sie Ihre Daten nicht bekannt. Bitte beachten Sie aber, dass Sie Ihre Spende dann auch nicht in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung absetzen können. Wenn Sie Ihre Daten schon bekannt gegeben haben, können Sie der betroffenen Organisation schriftlich jederzeit die weitere Übermittlung untersagen. Dann erfolgt ebenfalls keine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Zahlungen.
Kann ich künftig nicht mehr anonym spenden?
Selbstverständlich können Sie das auch weiterhin. Sie verzichten dadurch jedoch – so wie auch bisher – auf die Möglichkeit, Ihre Spende als Sonderausgabe im Zuge Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung absetzen zu können.
Wo und wie kann ich überprüfen, welche Spenden von der Organisation eingemeldet wurden?
Nutzen Sie bereits das Service FinanzOnline, so können Sie die von den Spendenorganisationen übermittelten Daten in Ihrem elektronischen Steuerakt einsehen. Geben Sie Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung in Papier ab, so sehen Sie in Ihrem Steuerbescheid aufgeschlüsselt, welche Beträge von welcher Organisation berücksichtigt wurden.
Wenn die Organisation einen falschen Betrag gemeldet hat – wo und wie kann ich reklamieren?
Grundsätzlich gilt: Hat der Steuerpflichtige seine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum erfüllt, soll er sich darauf verlassen können, dass eine korrekte Übermittlung durch die empfangende Organisation erfolgt. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden; dies wäre der Fall, wenn die empfangende Organisation überhaupt keine oder falsche Daten übermittelt. In diesen Fällen muss die empfangende Organisation den Fehler beheben, wenn sie durch den Steuerpflichtigen darauf aufmerksam gemacht wurde. Dann hat eine korrigierte oder erstmalige Übermittlung zu erfolgen, die die Grundlage für die weitere steuerliche Beurteilung darstellt.
Was muss ich bei meiner (Arbeitnehmer/innen-) Veranlagung für 2016 machen?
Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung für das Jahr 2016 Ihre in diesem Jahr getätigten Spenden noch selbst an das Finanzamt melden müssen, wenn Sie Ihre Spenden steuerlich geltend machen wollen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um das Thema Spenden, Spendenabsetzbarkeit und die automatische Übermittlung Ihrer Spenden an Ihr Finanzamt ab 1.1.2017 finden Sie auf der Website des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at/spenden und auf www.spenden.at Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
Spenden
Aktuelles
Forschung
Über uns

Tumorbiologie

Ein wesentliches Ziel unserer Arbeitsgruppe ist die Identifikation von prognostisch aussagekräftigen Markern in soliden kindlichen Tumoren, die eine Abstimmung der Behandlung auf die Eigenschaften des jeweiligen Tumors erlauben um ein „Zuviel“ oder „Zuwenig“ an Therapie zu verhindern. Im Fall des Neuroblastoms, dem häufigsten Tumor des frühen Kindesalters, wurde dies in weltweiten Kooperationen durch Analyse genetischer, im Tumor auffindbarer Veränderungen, die bestimmten klinischen Krankheitsverläufen zugrunde liegen, bereits ermöglicht. Durch die Untersuchung einer großen Zahl von Tumoren konnte das genetische Profil von benignen und aggressiven Neuroblastomsubtypen identifiziert werden. Damit besteht nun die Möglichkeit die Therapie der Tumoraggressivität entsprechend anzupassen. Der Einsatz einer auch auf biologischen/genetischen Kriterien basierenden Therapieentscheidung war in österreichischen und später auch in europäischen Studien sehr erfolgreich und konnte die Mortalitätsrate bei einzelnen Tumorstadien deutlich senken. Voraussetzung für diese neuen Genom-basierten Stratifizierungskriterien waren die Entwicklung von „standard operating procedures“ für die molekulargenetischen Untersuchungen und eine vereinheitlichte Nomenklatur, die beide von uns initiiert wurden und heute die Basis einer weltweiten Regelung darstellen (Ambros et al. 2009).

St. Anna Kinderkrebsforschung setzt innovative Schritte

Unsere Gruppe konnte auch in der automatisierten Darstellung und Quantifizierung von Tumorzellen im peripheren Blut, Knochenmark und Aphereseprodukten einen innovativen Schritt setzen. Durch die kombinierte Darstellung von immunologischen und genetischen Markern konnte eine bis dahin nicht erreichte Sensitivität und Spezifität des Nachweises von disseminierten Tumorzellen erzielt werden (Ambros et al. 2003). Dieses Verfahren ist seit über 10 Jahren im klinischen Einsatz und hat entscheidende neue Informationen über die klinische Relevanz von einer Knochenmarksbeteiligung bei Diagnose geliefert und sich auch (als nur gering invasives Verfahren) zum Nachweis des Therapieerfolges bewährt.

In den letzten Jahren haben wir uns neben diagnostischen/prognostischen Aspekten auch möglichen therapeutischen Ansätzen, nämlich der Induktion von Tumorzellalterung, zugewandt und haben – zunächst für das Neuroblastom – ein Modellsystem entwickelt (Ambros et al. 1997; Narath et al. 2007). In diesem in vitro System lassen sich hochaggressive Tumorzellen in alternde, nicht mehr aggressive Zellen verwandeln, die möglicherweise das Immunsystem zu einer Anti-Tumor-Antwort stimulieren können. Wir erwarten uns von diesen Untersuchungen neue therapeutische Ansätze um mögliche Rückfälle bei hochaggressiven Tumoren verhindern zu können.

Weiters Publikationen:
Brunner C, Brunner-Herglotz B, Ziegler A, Frech C, Amann G, Ladenstein R, Ambros IM, Ambros PF.(2016) Tumor Touch Imprints as Source for Whole Genome Analysis of Neuroblastoma Tumors.
PLoS One. 11(8):e0161369. doi: 10.1371/journal.pone.0161369.

Weiss T, Taschner-Mandl S, Bileck A, Slany A, Kromp F, Rifatbegovic F, Frech C, Windhager R, Kitzinger H, Tzou CH, Ambros PF, Gerner C, Ambros IM.(2016)
Proteomics and transcriptomics of peripheral nerve tissue and cells unravel new aspects of the human Schwann cell repair phenotype.
Glia. doi: 10.1002/glia.23045. [Epub ahead of print]

Taschner-Mandl S, Schwarz M, Blaha J, Kauer M, Kromp F, Frank N, Rifatbegovic F, Weiss T, Ladenstein R, Hohenegger M, Ambros IM, Ambros PF. (2016)
Metronomic topotecan impedes tumor growth of MYCN-amplified neuroblastoma cells in vitro and in vivo by therapy induced senescence.
Oncotarget. 7(3):3571-86. doi: 10.18632/oncotarget.6527.

Chagtai T, Zill C, Dainese L, Wegert J, Savola S, Popov S, Mifsud W, Vujanić G, Sebire N, Le Bouc Y, Ambros PF, Kager L, O'Sullivan MJ, Blaise A, Bergeron C, Mengelbier LH, Gisselsson D, Kool M, Tytgat GA, van den Heuvel-Eibrink MM, Graf N, van Tinteren H, Coulomb A, Gessler M, Williams RD, Pritchard-Jones K. (2016) Gain of 1q As a Prognostic Biomarker in Wilms Tumors (WTs) Treated With Preoperative Chemotherapy in the International Society of Paediatric Oncology (SIOP) WT 2001 Trial: A SIOP Renal Tumours Biology Consortium Study. J Clin Oncol. pii: JCO660001. [Epub ahead of print]

Thompson D, Vo KT, London WB, Fischer M, Ambros PF, Nakagawara A, Brodeur GM, Matthay KK, DuBois SG. (2016)
Identification of patient subgroups with markedly disparate rates of MYCN amplification in neuroblastoma: A report from the International Neuroblastoma Risk Group project. Cancer.122(6):935-45. doi: 10.1002/cncr.29848. Epub 2015 Dec 28.

Kontakt zur Forschungsgruppe: hier
Dr. Sabine Taschner-Mandl
Principal Investigator

Assoc. Prof. Dr. Peter F. Ambros
Gruppenleiter Emeritus, Stellvertretender Direktor Emeritus
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Dr. Sabine Taschner-Mandl
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