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Name

Wir brauchen Ihren Namen genau so, wie er im Melderegister eingetragen ist. Wenn Sie zum Beispiel „Hans Meier“ angeben, obwohl im Melderegister „Johann Meier“ vermerkt ist, ist die Spendenweiterleitung an das Finanzamt leider nicht möglich. Sie können Ihre Spenden dann nicht absetzen. Bitte achten Sie daher auf die richtige Schreibweise.
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Spendernummer

Ihre persönliche Spendernummer finden Sie auf unseren Zusendungen und Mailings oder auf Ihren personalisierten Zahlscheinen der St. Anna Kinderkrebsforschung.
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Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017 – einfach automatisch
Informationen des Bundesministeriums für Finanzen
Steuern sparen leicht gemacht
Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen verpflichtend an Ihr Finanzamt übermittelt und erstmals automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen. Das heißt, Sie brauchen Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben und müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung kümmern. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt. Im Folgenden hat das Bundesministerium für Finanzen die wichtigsten Fragen zum Thema für Sie zusammengefasst.
Hotline bei weiteren Fragen:
Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
Welche Spenden sind absetzbar?
Als Sonderausgaben abzugsfähig sind Spenden an – im Gesetz genannte – Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen (z. B. Universitäten), Museen, die Freiwilligen Feuerwehren, die Landesfeuerwehrverbände in ganz Österreich sowie auch Spenden an Vereine und Einrichtungen, wenn sie in der Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen sind. Die aktuelle Liste dieser spendenbegünstigten Organisationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at/ spenden.
Wie funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung ab 1.1.2017?
Damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. So können alle von Ihnen geleisteten Spenden automatisch übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung, Sie brauchen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Die Datenübermittlung betrifft Spenden ab dem 1.1.2017. Die Organisationen müssen sie bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmalig werden daher bis 28.2.2018 solche Übermittlungen für Zahlungen des Jahres 2017 erfolgen.
Muss ich Angst haben, dass meine Daten missbräuchlich verwendet werden oder dass ich zum „gläsernen Spender“ werde?
Nein. Die Datenübermittlung erfolgt in einer Weise, die nach dem derzeitigen Stand der Technik ein Maximum an Datensicherheit gewährleistet: Ihre Personendaten werden verschlüsselt und sind dann nur mehr vom zuständigen Finanzamt für die Steuerveranlagung verwertbar. Dies erfolgt entsprechend den strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben durch das so genannte verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (kurz: vbPK SA). Da nur die Finanzverwaltung die Möglichkeit besitzt, dieses Kennzeichen wieder zu entschlüsseln, können unbefugte Personen, Behörden oder Einrichtungen auf diese Informationen nicht zugreifen.
Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine Daten übermittelt werden?
Wenn Sie keine Datenübermittlung wollen, geben Sie Ihre Daten nicht bekannt. Bitte beachten Sie aber, dass Sie Ihre Spende dann auch nicht in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung absetzen können. Wenn Sie Ihre Daten schon bekannt gegeben haben, können Sie der betroffenen Organisation schriftlich jederzeit die weitere Übermittlung untersagen. Dann erfolgt ebenfalls keine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Zahlungen.
Kann ich künftig nicht mehr anonym spenden?
Selbstverständlich können Sie das auch weiterhin. Sie verzichten dadurch jedoch – so wie auch bisher – auf die Möglichkeit, Ihre Spende als Sonderausgabe im Zuge Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung absetzen zu können.
Wo und wie kann ich überprüfen, welche Spenden von der Organisation eingemeldet wurden?
Nutzen Sie bereits das Service FinanzOnline, so können Sie die von den Spendenorganisationen übermittelten Daten in Ihrem elektronischen Steuerakt einsehen. Geben Sie Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung in Papier ab, so sehen Sie in Ihrem Steuerbescheid aufgeschlüsselt, welche Beträge von welcher Organisation berücksichtigt wurden.
Wenn die Organisation einen falschen Betrag gemeldet hat – wo und wie kann ich reklamieren?
Grundsätzlich gilt: Hat der Steuerpflichtige seine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum erfüllt, soll er sich darauf verlassen können, dass eine korrekte Übermittlung durch die empfangende Organisation erfolgt. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden; dies wäre der Fall, wenn die empfangende Organisation überhaupt keine oder falsche Daten übermittelt. In diesen Fällen muss die empfangende Organisation den Fehler beheben, wenn sie durch den Steuerpflichtigen darauf aufmerksam gemacht wurde. Dann hat eine korrigierte oder erstmalige Übermittlung zu erfolgen, die die Grundlage für die weitere steuerliche Beurteilung darstellt.
Was muss ich bei meiner (Arbeitnehmer/innen-) Veranlagung für 2016 machen?
Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung für das Jahr 2016 Ihre in diesem Jahr getätigten Spenden noch selbst an das Finanzamt melden müssen, wenn Sie Ihre Spenden steuerlich geltend machen wollen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um das Thema Spenden, Spendenabsetzbarkeit und die automatische Übermittlung Ihrer Spenden an Ihr Finanzamt ab 1.1.2017 finden Sie auf der Website des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at/spenden und auf www.spenden.at Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
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Europäische Gesundheitsoffensive auf dem Prüfstand. St. Anna treibende Kraft.


Eine kritische Diskussion über Erfolge und Hürden auf dem Weg zur besseren medizinischen Versorgung krebskranker Kinder mit EU-Gesundheitskommissar Andriukaitis und medizinischen Experten.
Gruppenfoto Pressegespräch: EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis und EU-Vertreter, Medizinische Experten und Krankenhausmanagement, Vertreter des BMGF. Copyright: CCRI
Die Weiterentwicklung und Zukunft des Europäischen Netzwerks gegen Kinderkrebs (ERN PaedCan) stehen im Mittelpunkt eines Fachgesprächs mit dem EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Vytenis Andriukaitis, sowie mit von Kinderkrebs Betroffenen und medizinischen Experten.
Wie alles begann: Im März 2017 nahmen die Europäischen Referenznetzwerke (ERN) für seltene Erkrankungen erstmals ihre Arbeit auf. Es wurden 24 Netzwerke zugelassen, in denen mehr als 900 hochspezialisierte Einheiten aus 300 Krankenhäusern in Europa zusammenarbeiten. Die Bündelung des Fachwissens von medizinischen Spezialisten soll Patienten zugutekommen, die an einer seltenen oder hochkomplexen Erkrankung leiden und eine hochspezialisierte Gesundheitsversorgung benötigen.

„Die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung seltener Krankheiten ist von enormem Mehrwert. Wir können den großen Wissens- und Erfahrungsschatz der EU nutzen, indem wir unsere Ressourcen über ERNs miteinander verbinden. Dies hat bereits einer Reihe von Patienten konkrete Vorteile gebracht, und wir sind bestrebt, mehr zu helfen", sagte der Kommissar bei seinem Besuch im St Anna.

Prof. Mauricio Scarpa (METAB-ERN), Prof. Ruth Ladenstein (ERN PaedCan), EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis. Copyright: CCRI
Österreich ist aktuell an zwei ERN beteiligt. Eines davon, ERN PaedCan, wird vom St. Anna Kinderspital gemeinsam mit der St. Anna Kinderkrebsforschung koordiniert. Ziel ist der europaweit gleich gute Zugang zu qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung für krebskranke Kinder, denn noch immer sind die Heilungschancen, aufgrund von geringen Patientenzahlen und Mangel an Ressourcen sowie spezialisierten Fachkenntnissen, ungleich verteilt. Dies funktioniert jedoch nur durch Förderung von Kooperation, Forschung und Ausbildung.
„Und genau hier stoßen wir an unsere Grenzen. Internationale medizinische Zusammenarbeit benötigt nicht nur eine hochqualitative digitale Vernetzung, sondern auch eine geeignete virtuelle Kommunikationsplattform, die die Übertragung großer Datenmengen und die Livekommunikation in virtuellen Beratungsgremien, sogenannten ,Tumour Boards‘, ermöglichen.“ Univ.-Prof. Dr. Ruth Ladenstein, Koordinatorin von ERN PaedCan, erklärt: „ERN PaedCan identifiziert Expertisezentren in Europa im Spektrum der hämato-onkologischen Erkrankungen und macht diese sichtbar und ansprechbar über einschlägige Webpages von SIOPE und ERN PaedCAN (,Road Maps‘). Außerdem wird die von der Europäischen Kommission bereitgestellte technische Plattform für virtuelle Tumour Boards in der Europäischen Gemeinschaft der Pädiatrischen Hämato-Onkologen eingeführt, damit auf Anfragen europäischer Zentren zu komplexen Patientenfällen mithilfe der ERN-PaedCan-Expertisezentren rasch und fundiert grenzübergreifend Beratung, aber auch konkret Hilfestellung bei Therapieübernahmen, gewährleistet werden kann. “

„Twinning-Programme von europäischen Expertisezentren mit Spitälern aus sich entwickelnden Ländern sind ebenfalls eine entscheidende Maßnahme, um allen kindlichen Krebspatienten gleich gute Behandlungsqualität zukommen zu lassen“, ergänzt Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Holter, Ärztlicher Direktor des St. Anna Kinderspitals und Leiter der St. Anna Kinderkrebsforschung.

„Ein weiterer wichtiger Mosaikstein in diesem Konzept ist z.B. die landesspezifische Verankerung des sogenannten ,Survivorship Passport‘ in Österreich in der elektronischen Gesundheitsakte ELGA.“ Der „Survivorship Passport“ ist ein gemeinsam mit Überlebenden von Kinderkrebs entwickelter kondensierter Arztbrief, der Diagnose, Behandlung und mögliche Spätfolgen zusammenfasst und den Betroffenen hilft, in Zukunft auf Basis präziser medizinischer Information zeitgerecht eine bessere medizinische Versorgung zu erhalten. Rechtzeitige Präventionsmaßnahmen nach Krebstherapien können die Last der Spätfolgen mindern“, sagt Mag. Carine Schneider als ehemalige Kinderkrebspatientin. Der „Survivorship Passport“ wurde 2014 in den „Austrian National Cancer Plan“ aufgenommen.
Österreich ist europaweit an der Spitze der medizinischen Versorgung von Kinderkrebs. Die Aufnahme geeigneter neuer Partner in das Netzwerk ist ein wesentlicher Garant für Spitzenleistung sowohl in der medizinischen Forschung als auch in der Versorgung.

EU-Kommissar für Gesundheit, Vytenis Andriukaitis / Copyright: CCRI
Europäische Referenznetzwerke (ERN)
Es handelt sich dabei um virtuelle Netzwerke von Gesundheitsdienstleistern in ganz Europa. Ziel ist es, die Bewältigung komplexer oder seltener Krankheitsbilder bzw. Gesundheitsprobleme, die eine hochspezialisierte Behandlung und spezielles Know-how erfordern, durch Vernetzung europaweit zu ermöglichen. Sogenannte ERN-Koordinatoren berufen dabei einen „virtuellen“ Beirat aus Fachärzten verschiedener Gebiete ein, um sich multidisziplinär über Diagnose und Behandlung zu beraten. Dabei vereinfachen neue Tools aus dem E-Health- und Telemedizin-Bereich die Koordination. https://ec.europa.eu/health/ern/overview_en
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