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Name

Wir brauchen Ihren Namen genau so, wie er im Melderegister eingetragen ist. Wenn Sie zum Beispiel „Hans Meier“ angeben, obwohl im Melderegister „Johann Meier“ vermerkt ist, ist die Spendenweiterleitung an das Finanzamt leider nicht möglich. Sie können Ihre Spenden dann nicht absetzen. Bitte achten Sie daher auf die richtige Schreibweise.
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Spendernummer

Ihre persönliche Spendernummer finden Sie auf unseren Zusendungen und Mailings oder auf Ihren personalisierten Zahlscheinen der St. Anna Kinderkrebsforschung.
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Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017 – einfach automatisch
Informationen des Bundesministeriums für Finanzen
Steuern sparen leicht gemacht
Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen verpflichtend an Ihr Finanzamt übermittelt und erstmals automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen. Das heißt, Sie brauchen Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben und müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung kümmern. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt. Im Folgenden hat das Bundesministerium für Finanzen die wichtigsten Fragen zum Thema für Sie zusammengefasst.
Hotline bei weiteren Fragen:
Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
Welche Spenden sind absetzbar?
Als Sonderausgaben abzugsfähig sind Spenden an – im Gesetz genannte – Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen (z. B. Universitäten), Museen, die Freiwilligen Feuerwehren, die Landesfeuerwehrverbände in ganz Österreich sowie auch Spenden an Vereine und Einrichtungen, wenn sie in der Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen sind. Die aktuelle Liste dieser spendenbegünstigten Organisationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at/ spenden.
Wie funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung ab 1.1.2017?
Damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. So können alle von Ihnen geleisteten Spenden automatisch übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung, Sie brauchen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Die Datenübermittlung betrifft Spenden ab dem 1.1.2017. Die Organisationen müssen sie bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmalig werden daher bis 28.2.2018 solche Übermittlungen für Zahlungen des Jahres 2017 erfolgen.
Muss ich Angst haben, dass meine Daten missbräuchlich verwendet werden oder dass ich zum „gläsernen Spender“ werde?
Nein. Die Datenübermittlung erfolgt in einer Weise, die nach dem derzeitigen Stand der Technik ein Maximum an Datensicherheit gewährleistet: Ihre Personendaten werden verschlüsselt und sind dann nur mehr vom zuständigen Finanzamt für die Steuerveranlagung verwertbar. Dies erfolgt entsprechend den strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben durch das so genannte verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (kurz: vbPK SA). Da nur die Finanzverwaltung die Möglichkeit besitzt, dieses Kennzeichen wieder zu entschlüsseln, können unbefugte Personen, Behörden oder Einrichtungen auf diese Informationen nicht zugreifen.
Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine Daten übermittelt werden?
Wenn Sie keine Datenübermittlung wollen, geben Sie Ihre Daten nicht bekannt. Bitte beachten Sie aber, dass Sie Ihre Spende dann auch nicht in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung absetzen können. Wenn Sie Ihre Daten schon bekannt gegeben haben, können Sie der betroffenen Organisation schriftlich jederzeit die weitere Übermittlung untersagen. Dann erfolgt ebenfalls keine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Zahlungen.
Kann ich künftig nicht mehr anonym spenden?
Selbstverständlich können Sie das auch weiterhin. Sie verzichten dadurch jedoch – so wie auch bisher – auf die Möglichkeit, Ihre Spende als Sonderausgabe im Zuge Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung absetzen zu können.
Wo und wie kann ich überprüfen, welche Spenden von der Organisation eingemeldet wurden?
Nutzen Sie bereits das Service FinanzOnline, so können Sie die von den Spendenorganisationen übermittelten Daten in Ihrem elektronischen Steuerakt einsehen. Geben Sie Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung in Papier ab, so sehen Sie in Ihrem Steuerbescheid aufgeschlüsselt, welche Beträge von welcher Organisation berücksichtigt wurden.
Wenn die Organisation einen falschen Betrag gemeldet hat – wo und wie kann ich reklamieren?
Grundsätzlich gilt: Hat der Steuerpflichtige seine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum erfüllt, soll er sich darauf verlassen können, dass eine korrekte Übermittlung durch die empfangende Organisation erfolgt. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden; dies wäre der Fall, wenn die empfangende Organisation überhaupt keine oder falsche Daten übermittelt. In diesen Fällen muss die empfangende Organisation den Fehler beheben, wenn sie durch den Steuerpflichtigen darauf aufmerksam gemacht wurde. Dann hat eine korrigierte oder erstmalige Übermittlung zu erfolgen, die die Grundlage für die weitere steuerliche Beurteilung darstellt.
Was muss ich bei meiner (Arbeitnehmer/innen-) Veranlagung für 2016 machen?
Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung für das Jahr 2016 Ihre in diesem Jahr getätigten Spenden noch selbst an das Finanzamt melden müssen, wenn Sie Ihre Spenden steuerlich geltend machen wollen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um das Thema Spenden, Spendenabsetzbarkeit und die automatische Übermittlung Ihrer Spenden an Ihr Finanzamt ab 1.1.2017 finden Sie auf der Website des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at/spenden und auf www.spenden.at Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
Spenden
Aktuelles
Forschung
Über uns

Anerkennung für die Erforschung seltener angeborener Störungen der Immunabwehr.

(v.l.n.r.) Dr. Elisabeth Salzer, Assoc.-Prof. Dr. Kaan Boztug

Zwei erstmals verliehene Preise der Johann Wilhelm Ritter von Mannagetta-Stiftung gehen an die Mediziner Kaan Boztug und Elisabeth Salzer.

Das menschliche Immunsystem ist ein hochkomplexes Netzwerk fein abgestimmter Komponenten. In jedem Moment unseres Lebens muss es blitzschnell Entscheidungen treffen, muss Fremd von Eigen unterscheiden, und den Körper gegen potentiell krankheitserregende Eindringlinge schützen.
Verändert man eine einzige Komponente dieses ausgeklügelten Systems, kann es seine lebenswichtigen Aufgaben nur noch teilweise, im schlimmsten Fall gar nicht mehr wahrnehmen. Es kommt zu gehäuften Infektionen, Autoimmunreaktionen, oder anderen Symptomen, die auf eine Fehlregulierung der Immunabwehr zurückzuführen sind.
Angeborene Störungen der Immunabwehr sind in den meisten Fällen genetisch, oft durch eine einzige genetische Mutation verursacht. Die Erforschung dieser seltenen Erkrankungen ist nicht nur für die Betroffenen essentiell. Sie können als Modellerkrankungen gesehen werden, die einzigartige Einblicke in unser Immunsystem als Ganzes erlauben. Ergebnisse aus der Forschung an seltenen Immundefekten haben auch Einfluss auf andere Forschungsbereiche, und tragen zum tiefergehenden Verständnis auch viel häufigerer Erkrankungen bei.
So spielt das Immunsystem auch bei der Entstehung von Krebs eine entscheidende, aber oftmals noch unterschätzte Rolle. Umgekehrt kann das Immunsystem ganz neue Ansatzpunkte für innovative Krebstherapien bieten, deren Potential zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch lange nicht ausgeschöpft ist. Denn bei Patienten mit schweren Störungen des Immungleichgewichts sind häufig die gleichen Moleküle gestört, die auch als Angriffspunkte für gezielte Immuntherapien bei Krebs verwendet werden können.

Das Ludwig Boltzmann Institute for Rare and Undiagnosed Diseases (LBI-RUD) widmet sich seit 2016 dezidiert der Erforschung seltener Erkrankungen. Die Forschungsgruppe von Direktor Kaan Boztug konzentriert sich dabei auf das molekulare Verständnis seltener immunologischer und hämato-onkologischer Erkrankungen.
Letztere, sowie das wichtige Zusammenspiel zwischen Immunsystem und der Entstehung bzw. Behandlung von (seltenen) Krebserkrankungen stehen besonders im Fokus von Kaan Boztugs Rolle als neuer wissenschaftlicher Direktor der St. Anna Kinderkrebsforschung und des dort verorteten Teils seiner Forschungsgruppe.
Mit Kaan Boztug erhält der Direktor des LBI-RUD und neuer wissenschaftlicher Direktor der St. Anna Kinderkrebsforschung den mit 15.000 Euro dotierten Johann Wilhelm Ritter von Mannagetta-Preis für "seine herausragenden Leistungen bei der Erforschung von angeborenen Störungen der Immunabwehr" teilte die ÖAW mit.
Er konnte mit seinem Team bereits zahlreiche wegweisende Beiträge zum Forschungsbereich leisten – er identifizierte und charakterisierte genetisch bedingte seltene Erkrankungen, die in Knochenmarksdefekten (G6PC3- und JAGN1-Defizienz), chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (IL10R-, IL20- und CD55-Defizienz) oder kombinierten Immundefekten (PRKCD-, NIK-, DOCK2- und RASGRP1-Defizienz) resultieren. Seine Arbeit wurde mit einer Vielzahl an internationalen Preisen und Auszeichnungen anerkannt, darunter ein START-Preis des FWF Wissenschaftsfonds, ein ERC Starting Grant sowie kürzlich ein ERC Consolidator Grant, und der Clemens von Pirquet-Preis als zuletzt meistzitierter Wissenschaftler in der Kinder- und Jugendheilkunde.
Neben seiner Leitungsfunktion für das LBI-RUD ist Kaan Boztug seit 2011 als Forschungsgruppenleiter des CeMM Forschungszentrums für Molekulare Medizin der Österreichischen Akademie der Wissenschaften tätig. Als Associate Professor an der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde der Medizinischen Universität Wien hat er auch die Leitung des Jeffrey Modell-Expertisezentrums für Immundefekte und des CeRUD Vienna Center for Rare and Undiagnosed Diseases inne. Mit März 2019 übernahm er zudem die Agenden des wissenschaftlichen Direktors der St. Anna Kinderkrebsforschung.
Elisabeth Salzer erhält einen von zwei mit 4.000 Euro dotierten Johann Wilhelm Ritter von Mannagetta-Förderpreisen für Medizin 2018 für ihre Arbeit zur Erforschung der RASGRP1-Defizienz. Sie ist Erstautorin einer Studie, die RASGRP1 zum ersten Mal als Schlüsselprotein in der Entwicklung von Lymphozyten, den Hauptdarstellern des menschlichen Immunsystems, beschreibt. Durch die von ihr neu beschriebenen Funktionen des Proteins, u.a. für die Ausbildung des Zytoskeletts – des Rückgrats jeder Zelle – konnte zum ersten Mal eine Verbindung zwischen dem Fehlen des Proteins und seiner Bedeutung für das Immunsystem beschrieben werden. Das Verständnis dieser molekularen Zusammenhänge bildet die Basis für die Erforschung potentieller zielgerichteter Therapien für die neuartige Immunschwäche.
Elisabeth Salzer hat 2010 das Studium der Humanmedizin an der Medizinischen Universität Wien abgeschlossen. Von 2010 bis 2015 war sie Doktorandin am CeMM Forschungszentrum für Molekulare Medizin der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in der Forschungsgruppe von Kaan Boztug und erhielt für ihre Dissertation den Best MedDiss Award des Springer Verlags. Seit 2015 absolviert sie ihre Facharztausbildung für Kinder- und Jugendheilkunde am St. Anna Kinderspital und forscht als Postdoktorandin am LBI-RUD, ebenfalls in der Gruppe von Kaan Boztug. 2017 wurde sie mit dem Wissenschaftspreis der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde ausgezeichnet.

Der mit 15.000 Euro dotierte Johann Wilhelm Ritter von Mannagetta-Preis für Medizin wird an WissenschaftlerInnen bis 45 Jahre für hervorragende Arbeiten in der medizinischen Forschung vergeben.
Die beiden mit je 4.000 Euro dotierten Johann Wilhelm Ritter von Mannagetta-Förderpreise für Medizin werden an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bis max. vier Jahre nach der Promotion für hervorragende Publikationen (Originalartikel in einem Journal mit peer review) im Bereich der medizinischen Forschung vergeben.

Die Preise, die künftig jährlich vergeben werden sollen, sind nach dem Mediziner Johann Wilhelm Ritter von Mannagetta (1588-1666) benannt, der mehrmals Rektor der Universität Wien und Leibarzt der Kaiser Ferdinand II., Ferdinand III. sowie Leopold I. war. Er richtete 1661 eine Stiftung ein, die bis heute besteht und die ÖAW bei der Finanzierung von Preisen in der Medizin sowie Stipendien in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften unterstützt.
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Kaan Boztug und Georg Brauer vom ÖAW
Elisabeth Salzer (LBI-RUD), Georg Brasseur (ÖAW)