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Name

Wir brauchen Ihren Namen genau so, wie er im Melderegister eingetragen ist. Wenn Sie zum Beispiel „Hans Meier“ angeben, obwohl im Melderegister „Johann Meier“ vermerkt ist, ist die Spendenweiterleitung an das Finanzamt leider nicht möglich. Sie können Ihre Spenden dann nicht absetzen. Bitte achten Sie daher auf die richtige Schreibweise.
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Spendernummer

Ihre persönliche Spendernummer finden Sie auf unseren Zusendungen und Mailings oder auf Ihren personalisierten Zahlscheinen der St. Anna Kinderkrebsforschung.
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Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017 – einfach automatisch
Informationen des Bundesministeriums für Finanzen
Steuern sparen leicht gemacht
Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen verpflichtend an Ihr Finanzamt übermittelt und erstmals automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen. Das heißt, Sie brauchen Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben und müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung kümmern. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt. Im Folgenden hat das Bundesministerium für Finanzen die wichtigsten Fragen zum Thema für Sie zusammengefasst.
Hotline bei weiteren Fragen:
Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
Welche Spenden sind absetzbar?
Als Sonderausgaben abzugsfähig sind Spenden an – im Gesetz genannte – Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen (z. B. Universitäten), Museen, die Freiwilligen Feuerwehren, die Landesfeuerwehrverbände in ganz Österreich sowie auch Spenden an Vereine und Einrichtungen, wenn sie in der Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen sind. Die aktuelle Liste dieser spendenbegünstigten Organisationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at/ spenden.
Wie funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung ab 1.1.2017?
Damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. So können alle von Ihnen geleisteten Spenden automatisch übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung, Sie brauchen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Die Datenübermittlung betrifft Spenden ab dem 1.1.2017. Die Organisationen müssen sie bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmalig werden daher bis 28.2.2018 solche Übermittlungen für Zahlungen des Jahres 2017 erfolgen.
Muss ich Angst haben, dass meine Daten missbräuchlich verwendet werden oder dass ich zum „gläsernen Spender“ werde?
Nein. Die Datenübermittlung erfolgt in einer Weise, die nach dem derzeitigen Stand der Technik ein Maximum an Datensicherheit gewährleistet: Ihre Personendaten werden verschlüsselt und sind dann nur mehr vom zuständigen Finanzamt für die Steuerveranlagung verwertbar. Dies erfolgt entsprechend den strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben durch das so genannte verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (kurz: vbPK SA). Da nur die Finanzverwaltung die Möglichkeit besitzt, dieses Kennzeichen wieder zu entschlüsseln, können unbefugte Personen, Behörden oder Einrichtungen auf diese Informationen nicht zugreifen.
Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine Daten übermittelt werden?
Wenn Sie keine Datenübermittlung wollen, geben Sie Ihre Daten nicht bekannt. Bitte beachten Sie aber, dass Sie Ihre Spende dann auch nicht in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung absetzen können. Wenn Sie Ihre Daten schon bekannt gegeben haben, können Sie der betroffenen Organisation schriftlich jederzeit die weitere Übermittlung untersagen. Dann erfolgt ebenfalls keine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Zahlungen.
Kann ich künftig nicht mehr anonym spenden?
Selbstverständlich können Sie das auch weiterhin. Sie verzichten dadurch jedoch – so wie auch bisher – auf die Möglichkeit, Ihre Spende als Sonderausgabe im Zuge Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung absetzen zu können.
Wo und wie kann ich überprüfen, welche Spenden von der Organisation eingemeldet wurden?
Nutzen Sie bereits das Service FinanzOnline, so können Sie die von den Spendenorganisationen übermittelten Daten in Ihrem elektronischen Steuerakt einsehen. Geben Sie Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung in Papier ab, so sehen Sie in Ihrem Steuerbescheid aufgeschlüsselt, welche Beträge von welcher Organisation berücksichtigt wurden.
Wenn die Organisation einen falschen Betrag gemeldet hat – wo und wie kann ich reklamieren?
Grundsätzlich gilt: Hat der Steuerpflichtige seine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum erfüllt, soll er sich darauf verlassen können, dass eine korrekte Übermittlung durch die empfangende Organisation erfolgt. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden; dies wäre der Fall, wenn die empfangende Organisation überhaupt keine oder falsche Daten übermittelt. In diesen Fällen muss die empfangende Organisation den Fehler beheben, wenn sie durch den Steuerpflichtigen darauf aufmerksam gemacht wurde. Dann hat eine korrigierte oder erstmalige Übermittlung zu erfolgen, die die Grundlage für die weitere steuerliche Beurteilung darstellt.
Was muss ich bei meiner (Arbeitnehmer/innen-) Veranlagung für 2016 machen?
Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung für das Jahr 2016 Ihre in diesem Jahr getätigten Spenden noch selbst an das Finanzamt melden müssen, wenn Sie Ihre Spenden steuerlich geltend machen wollen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um das Thema Spenden, Spendenabsetzbarkeit und die automatische Übermittlung Ihrer Spenden an Ihr Finanzamt ab 1.1.2017 finden Sie auf der Website des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at/spenden und auf www.spenden.at Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
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Über uns

St. Anna Kinderkrebsforschung: Immuntherapie gegen gefährliche virale Infektionen bei stammzelltransplantierten Kindern

  • Virusspezifische Spender-T-Zellen werden in Zellkultur 12 Tage lang nach Stimulation mittels Viruspeptiden und Zytokinen ex vivo vermehrt.

  • Virusspezifische T-Zell-Therapien zeigen ermutigende Ergebnisse bei der Behandlung lebensgefährlicher Virusinfektionen nach Stammzelltransplantation und Organtransplantation.

Pädiatrische Stammzelltransplantation

In Österreich erhalten pro Jahr etwa 40 Kinder und Jugendliche eine allogene hämatopoetische Stammzelltransplantation (HSZT). Dabei wird ein defektes oder maligne transformiertes hämatopoetisches System durch ein gesundes Spendersystem ersetzt. Das Spektrum pädiatrischer Krankheitsbilder, die durch eine HSZT geheilt werden können, ist breit gefächert und umfasst maligne (v. a. akute Leukämien) und nichtmaligne Erkrankungen (z. B. aplastische Anämien, Immundefekte, Sichelzellerkrankung, Thalassämien).

Virusinfektion als Komplikation nach HSZT

Vor einer HSZT findet eine Konditionierung des Patienten mittels Chemotherapie und/oder Bestrahlung statt. Nach der HSZT muss das Immunsystem supprimiert
werden, um eine Graft-versus- Host-Erkrankung zu verhindern. Dadurch kann jedoch die Rekonstitution des Immunsystems nur langsam stattfinden, und der Patient muss in dieser Phase lange ohne T-Zell-vermittelte Immunabwehr auskommen. In der Folge können Infektionen entstehen, z. B. mit Adeno- (ADV), Cytomegalo- (CMV) oder Eppstein- Barr-Viren (EBV). ADV- und CMVdisseminierte Infektionen sind trotz antiviraler Behandlung mit einer Mortalitätsrate von 50–60 % assoziiert (Hiwarkar et al., BMT 2013; 48:803).

Klinische Manifestation des Adenovirus und Cytomegalovirus

Häufige klinische Manifestationen einer ADV- oder CMV-Infektion nach HSZT sind anhaltendes Fieber, hämorrhagische Zystitis, Enteritis, Pneumonie mit Dyspnoe und Hypoxie, Hepatitis, Encephalitis, bis hin zum letalen Multiorganversagen (Matthes-Martin et al., Transpl Infect Dis 2012; 14:555; und Ljungman et al., Clin Infect Dis 2014; 59:473).

Präemptive antivirale Behandlung
mittels Virostatika

Da bei einer klinisch manifesten ADVund CMV-Infektion eine virostatische Therapie häufig den letalen Verlauf nicht verhindern kann, hat sich eine präemptive Vorgehensweise etabliert, in der unmittelbar nach Detektion von Viruspartikeln im Blut virostatisch behandelt wird (Matthes-Martin et al., Transpl Infect Dis 2012; 14:555). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Ganciclovir oder um das Purin-Analogon Cidofovir. Die Effektivität der präemptiven virostatischen Therapie im Zusammenhang mit Immunsuppression und Lymphopenie ist jedoch fraglich. Die Behandlung ist mit nephro- und myelotoxischen Nebenwirkungen verbunden, weshalb häufig eine aufwendige Supportivtherapie notwendig wird. Eine dauerhafte Kontrolle der Virusinfektionen kann in vielen Fällen erst durch eine kompetente virusspezifische Immunantwort erreicht werden.

Klinische Erfahrung mit Immuntherapien zur Behandlung viraler Infektionen

Es zeigte sich deutlich, dass die Präsenz virusspezifischer T-Zellen nach HSZT mit der Abnahme zirkulierender Viruspartikel und somit einem Rückgang der Infektion korreliert. Die zelluläre Immunantwort gegen Viren erfolgt über CD8+-zytotoxische T-Zellen in Kombination mit CD4+- Helfer-T-Zellen. Im letzten Jahrzehnt gab es einige Bemühungen, Zelltherapien gegen virale Infektionen zu etablieren. In Tübingen wurden Interferon gamma sezernierende virusspezifische T-Zellen magnetisch mittels Beads-gebundener Antikörper isoliert. In zwei Studien wurden 18 Patienten mit CMV-Virämie und 30 Patienten mit ADV-Virämie mit einer 83%igen bzw. 86%igen Ansprechrate behandelt (Feuchtinger et al., Blood 2010; 116:4360; und Feucht et al., Blood 2015; 125:1986). Eine alternative und ältere Strategie ist die Ex-vivo- Vermehrung virusspezifischer T-Zellen (VTZ) mittels Langzeit-Expansion (10–14 Wochen), wobei als Stimulus gentechnisch hergestellte antigenpräsentierende Zellen (APZ) verwendet werden. Auch hier zeigten Studien ein sehr gutes Ansprechen von ADV, CMV und EBV, mit nur geringer Inzidenz für eine Graft-versus- Host-Erkrankung (GvHD) > Grad II bis III (Tzannou et al., Clin Transl Immunology 2014; 3:e11). Nachteile dieser Methoden sind ihr hoher Preis, der beträchtliche Zeitaufwand und die Notwendigkeit einer zusätzlichen Spender-Leukapherese.

Vereinfachung der Expansionsmethode:

Um der Ex-vivo-Expansion eine breitere Anwendung zu ermöglichen, verzichteten wir auf gentechnisch manipulierte APZ und stimulierten die Zellen stattdessen mit Antigenen in Form 15-mer langer Peptidpools. Diese werden über Major Histocompatibility Complex (MHC) von Monozyten an virusspezifische TZellen präsentiert. Wir benötigen nur
100 ml Blut zur Isolation von Leukozyten, die zu Beginn der Kultur bzw. am Tag 6 mit virusspezifischen Peptidpools stimuliert werden. Durch Interleukin- 15-Zugabe wird die Proliferation weiter angeregt. Ein spezieller gaspermeabler Bioreaktor mit Silikonmembran erlaubt einen effizienten Gasaustausch und unterstützt die Vermehrung von CD8+- und CD4+-Memory-T-Zellen, die nach Kultur in unterschiedlichen Differenzierungsgraden vorliegen. Die Präsenz von Central Memory-T-Zellen garantiert eine lang anhaltende Immunität. Potenziell alloreaktive T-Zellen sterben während dieser 12-tägigen Expansion ab, wobei der gesamte Arbeitsaufwand bei nur 15 Arbeitsstunden liegt (Abb.). Mit derselben
Methode können kurzzeitexpandierte virusspezifische T-Zellen (k-VTZ) gegen ADV, CMV, EBV und Polyomavirus (BKV) produziert werden.
Abb.: Darstellung der ex vivo Kurzzeit-Expansion allogener (Studienarm 1) und autologer (Studienarm 2) Virus-spezifischer T-Zellen

Erste Behandlung mit kurzzeitexpandierten ADV-spezifischen T-Zellen (k- ATZ):

Eine in weiterer Folge verbesserte und im GMP-Labor durchgeführte Herstellung ermöglichte im Jahr 2012 erstmals die Behandlung zweier Patienten auf Heilversuchsbasis im St. Anna Kinderspital in Wien. Bei einem 4-jährigen Mädchen mit rezidivierendem Neuroblastom und einem einjährigen Buben mit therapieresistenter AML kam es nach HSZT trotz präemptiver virostatischer Therapie zu einem Anstieg der Virämie. Beide Kinder erhielten je eine Infusion von 104 k-ATZ/kg Körpergewicht. Bereits 20 bzw. 30 Tage nach der Gabe konnten ATZ in beiden Patienten nachgewiesen werden, welche in weiterer Folge bei der ersten Patientin zu einer kompletten Beseitigung und beim zweiten Patienten zu einer 1,5-log-Reduktion der Viruslast im Blut führte. Während die erste Patientin weder toxische Nebenwirkungen noch Anzeichen einer GvHD zeigte, entwickelte der zweite Patient bereits 10 Tage nach Infusion und beginnendem T-Zell-Engraftment eine therapieresistente GvHD der Haut, welche sich zu einer GvHD Grad IV manifestierte. Obwohl nicht eindeutig auszuschließen, spricht doch der frühe Zeitpunkt der aufgetretenen GvHD gepaart mit der Tatsache, dass ATZ erst 12 Tage nach den ersten GvHD-Anzeichen detektiert werden konnten, gegen einen kausalen Zusammenhang (Geyeregger et al., JIT 2014; 37:245). Mittlerweile gibt es bereits einige Forschungsgruppen, die an ähnlichen Kurzzeitexpansionsmethoden arbeiten. Eine erst kürzlich erschienene Arbeit aus Texas beschreibt die Behandlung eines Patienten mit ADV, zweier Patienten mit CMV und acht weiterer Patienten mit anderen Viren mittels k-VTZ. Hier wurden allerdings k-VTZ mit Peptidpools in Kombination mit IL-4 und IL-7 statt IL-15 expandiert. Generell lag die Ansprechrate bei 94 % ohne toxische Nebenwirkungen, außer einer behandelbaren GvHD II, was die Sicherheit solcher Immuntherapien bestätigt (Papadopoulou et al., Sci Transl Med 2014; 6:242ra83).

Studiendesign zur autologen und allogenen Behandlung mit k-VTZ:

Die Exvivo-Expansion von Zellen stellt eine substanzielle Manipulation dar, und die Produkte werden den „Arzneimitteln neuartiger Therapien“ (ATMP) zugeordnet. Deshalb bedurfte es noch drei weiterer Jahre Vorarbeit, bis wir im Mai 2015 die Herstellungserlaubnis von der AGES erhielten und die klinische Studie „Virus-Specific ImmunoTherapy (VISIT)“ im Juni 2016 starten konnten (EUDRA-CT nr: 2013-002492-17 or ClinicalTrials.gov: NCT02702427). Das Studiendesign sieht die k-VTZ Behandlung (Dosis: Einmalige Gabe von 5x103 k-VTZ/kg Körpergewicht) von ca. 15-20 Patienten vor, welche zuvor trotz zweiwöchiger Therapie mit Virostatika eine ADV und/oder CMV Virämie entwickelten . Sofern der Patient an einer zweiten viralen Infektion leidet, werden abermals 5x103 k-VTZ/kg gegen diesen Virus verabreicht. Alle Patienten unterliegen einem engmaschigen Virus Monitoring.

Was wenn der Stammzellenspender keine entsprechenden VTZ hat?

Um auch Patienten behandeln zu können, deren hämatopoetischer Stammzellspender über keine nachweisbaren CMV-spezifischen T-Zellen verfügt, wurde die Studie um einen Arm erweitert (Abb.). Bei einem CMV IgG- und folglich CMV-spezifisch T-Zell negativen Spender für einen CMV IgG seropositiven Patienten werden dem letzteren bereits vor der Konditionierung 100ml Blut zur Isolierung weißer Blutzellen entnommen, welche für eine spätere T-Zellproduktion eingefroren werden. Sofern der Patient nach HSZT eine CMV-Virämie entwickelt, werden autologe CMV-spezifische T-Zellen hergestellt und dem Patienten infundiert. Dieser Ansatz stellt die weltweit erste Behandlung von HSZT-Patienten mittels autologer CMV-spezifischer T-Zellen dar.

Behandlung viraler Infektionen von HSZT- und organtransplantierten Patienten mit Third-Party T-Zell Therapie

Eine weitere Behandlungsmöglichkeit ist die Gabe sogenannter Third-Party T-Zellen (nicht vom Stammzellspender), obwohl hierbei von einem höheren Risiko einer GvHD oder einer Abstoßung durch patienteneigene T-Zellen auszugehen ist. Allerdings zeigte sich in einer Studie mit 50 Patienten mit refraktärer Virämie, dass zumindest die Gabe von aufwendig über Wochen expandierten VTZ, zu einer partiellen oder sogar kompletten Immunantwort in 74% der Patienten führte, ohne dass eine gefährliche GvHD >Grad I zu beobachtet wurde (Leen et al., Blood 2013, 121, 5113).
Ein weiteres Einsatzgebiet für VTZ sind Patienten mit viralen Problemen nach Organtransplantation. Auf Grund der lebenslang notwendingen Immunsuppression kann es auch hier zu lebensbedrohlichen Infektionen kommen. In einer Phase II Studie wurden 31 Patienten nach Organtransplantation mit EBV-spezifischen T-Zellen von Third-Party Spendern gegen EBV-induzierte posttransplant lymphoproliferative Erkrankung (PTLD) behandelt, ohne dass nennenswerte toxische Nebenwirkungen oder eine Transplantatsabstoßung auftraten. Die Ansprechrate lag nach 5 Wochen bei 64% und nach 6 Monaten bei 52% (Haque et al. Blood 2007; 110: 1123). Gerade die Expression von EBV-Antigenen bei etwa 40% aller Hodgking- oder non-Hodgking-Lymphome ermöglichte auch hier die Behandlung rezidivierender Patienten mit autologen Langzeit-expandierten VTZ (Bollard et al., J Clin Oncol 2014; 32: 798). Bei Lungentransplantierten liegt die induzierte Mortalitätsrate, verursacht durch eine CMV Infektion, bei ca. 2-12% (Fishman et al., NEJM, 1998, 337, 1741). Bei Nierentransplantierten wiederum führen besonders BKV Infektionen in 30-60% zu einem Transplantatsverlust (Dall et al., Clin J Am Soc Nephrol, 2008, S68). Studien zur Behandlung von CMV und BKV Infektionen bei Lungen bzw. Nieren transplantierten Patienten mit VTZ liegen bis lang noch nicht vor.

Zukunftsaussichten

Die Herstellung von k-VTZ ermöglicht in Zukunft eine breite Anwendung bei stammzell- und organtransplantierten Patienten. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit zur Behandlung EBV-induzierter Tumorerkrankungen. Vielversprechend scheinen auch Behandlungen mittels „off the shelf“ Third Party T-Zellen, deren Nebenwirkungen und Wirkung (abhängig von Dosis und HLA-Kompatibilität) noch in weiteren Studien untersucht werden müssen. Daher erscheint besonders die Kombination von Third-Party k-VTZ gegen mehrere Viren als durchaus erfolgversprechend für die Zukunft.
Artikel ©: SPECTRUM ONKOLOGIE 1/2017
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St. Anna Kinderkrebsforschung: Univ.-Doz. Dr. René Geyeregger