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Name

Wir brauchen Ihren Namen genau so, wie er im Melderegister eingetragen ist. Wenn Sie zum Beispiel „Hans Meier“ angeben, obwohl im Melderegister „Johann Meier“ vermerkt ist, ist die Spendenweiterleitung an das Finanzamt leider nicht möglich. Sie können Ihre Spenden dann nicht absetzen. Bitte achten Sie daher auf die richtige Schreibweise.
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Spendernummer

Ihre persönliche Spendernummer finden Sie auf unseren Zusendungen und Mailings oder auf Ihren personalisierten Zahlscheinen der St. Anna Kinderkrebsforschung.
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Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017 – einfach automatisch
Informationen des Bundesministeriums für Finanzen
Steuern sparen leicht gemacht
Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen verpflichtend an Ihr Finanzamt übermittelt und erstmals automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen. Das heißt, Sie brauchen Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben und müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung kümmern. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt. Im Folgenden hat das Bundesministerium für Finanzen die wichtigsten Fragen zum Thema für Sie zusammengefasst.
Hotline bei weiteren Fragen:
Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
Welche Spenden sind absetzbar?
Als Sonderausgaben abzugsfähig sind Spenden an – im Gesetz genannte – Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen (z. B. Universitäten), Museen, die Freiwilligen Feuerwehren, die Landesfeuerwehrverbände in ganz Österreich sowie auch Spenden an Vereine und Einrichtungen, wenn sie in der Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen sind. Die aktuelle Liste dieser spendenbegünstigten Organisationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at/ spenden.
Wie funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung ab 1.1.2017?
Damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. So können alle von Ihnen geleisteten Spenden automatisch übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung, Sie brauchen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Die Datenübermittlung betrifft Spenden ab dem 1.1.2017. Die Organisationen müssen sie bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmalig werden daher bis 28.2.2018 solche Übermittlungen für Zahlungen des Jahres 2017 erfolgen.
Muss ich Angst haben, dass meine Daten missbräuchlich verwendet werden oder dass ich zum „gläsernen Spender“ werde?
Nein. Die Datenübermittlung erfolgt in einer Weise, die nach dem derzeitigen Stand der Technik ein Maximum an Datensicherheit gewährleistet: Ihre Personendaten werden verschlüsselt und sind dann nur mehr vom zuständigen Finanzamt für die Steuerveranlagung verwertbar. Dies erfolgt entsprechend den strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben durch das so genannte verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (kurz: vbPK SA). Da nur die Finanzverwaltung die Möglichkeit besitzt, dieses Kennzeichen wieder zu entschlüsseln, können unbefugte Personen, Behörden oder Einrichtungen auf diese Informationen nicht zugreifen.
Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine Daten übermittelt werden?
Wenn Sie keine Datenübermittlung wollen, geben Sie Ihre Daten nicht bekannt. Bitte beachten Sie aber, dass Sie Ihre Spende dann auch nicht in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung absetzen können. Wenn Sie Ihre Daten schon bekannt gegeben haben, können Sie der betroffenen Organisation schriftlich jederzeit die weitere Übermittlung untersagen. Dann erfolgt ebenfalls keine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Zahlungen.
Kann ich künftig nicht mehr anonym spenden?
Selbstverständlich können Sie das auch weiterhin. Sie verzichten dadurch jedoch – so wie auch bisher – auf die Möglichkeit, Ihre Spende als Sonderausgabe im Zuge Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung absetzen zu können.
Wo und wie kann ich überprüfen, welche Spenden von der Organisation eingemeldet wurden?
Nutzen Sie bereits das Service FinanzOnline, so können Sie die von den Spendenorganisationen übermittelten Daten in Ihrem elektronischen Steuerakt einsehen. Geben Sie Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung in Papier ab, so sehen Sie in Ihrem Steuerbescheid aufgeschlüsselt, welche Beträge von welcher Organisation berücksichtigt wurden.
Wenn die Organisation einen falschen Betrag gemeldet hat – wo und wie kann ich reklamieren?
Grundsätzlich gilt: Hat der Steuerpflichtige seine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum erfüllt, soll er sich darauf verlassen können, dass eine korrekte Übermittlung durch die empfangende Organisation erfolgt. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden; dies wäre der Fall, wenn die empfangende Organisation überhaupt keine oder falsche Daten übermittelt. In diesen Fällen muss die empfangende Organisation den Fehler beheben, wenn sie durch den Steuerpflichtigen darauf aufmerksam gemacht wurde. Dann hat eine korrigierte oder erstmalige Übermittlung zu erfolgen, die die Grundlage für die weitere steuerliche Beurteilung darstellt.
Was muss ich bei meiner (Arbeitnehmer/innen-) Veranlagung für 2016 machen?
Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung für das Jahr 2016 Ihre in diesem Jahr getätigten Spenden noch selbst an das Finanzamt melden müssen, wenn Sie Ihre Spenden steuerlich geltend machen wollen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um das Thema Spenden, Spendenabsetzbarkeit und die automatische Übermittlung Ihrer Spenden an Ihr Finanzamt ab 1.1.2017 finden Sie auf der Website des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at/spenden und auf www.spenden.at Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
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Zwischen Immunität und Krebsentstehung: Wiener Wissenschaftler entdecken neuartiges Immundefizienz-Syndrom

Erstmals konnte ein bisher unbekanntes Immundefizienz-Syndrom nachgewiesen werden, das auf einer verminderten Funktionalität des Enzymkomplexes Polymerase delta beruht und wichtige Erkenntnisse zur adaptiven Immunität und Krebsentstehung bringt. Dieses Enzym ist eine wesentliche Steuereinheit in der DNA-Replikation. Wird es aufgrund von Mutationen in seiner Funktion beeinträchtigt, führt dies zu genomischer Instabilität, neurologischen Entwicklungsstörungen und Immundefizienz. Die Studie wurde aktuell im renommierten Journal of Clinical Investigation veröffentlicht.
Bildrechte: The Journal of Clinical Investigation _ Artwork: Tatjana Hirschmugl
Gene sind Grundbausteine des Lebens und daher von essenzieller Wichtigkeit. Die für deren Vervielfältigung verantwortlichen Faktoren sind daher in fast allen Lebewesen in sehr ähnlicher Weise vorhanden und haben sich über die Jahrtausende kaum verändert. Ein solcher Faktor ist beispielsweise die Polymerase delta. Dieser Enzymkomplex ist nicht nur für die DNA-Replikation, sondern auch für die Stabilisierung des Genoms und die Regulierung des Zellzyklus ein zentrales Element. Polymerase delta setzt sich aus vier Bausteinen zusammen: POLD1 und die zusätzlichen Untereinheiten POLD2, POLD3 und POLD4. Organismen, die schwere Störungen solcher DNA-Polymerasen aufweisen, sind häufig nicht lebensfähig, was deren Beforschung naturgemäß erschwert.

Unter der Federführung von Kaan Boztug, Wissenschaftlicher Direktor der St. Anna Kinderkrebsforschung, konnten ForscherInnen des Ludwig Boltzmann Institute for Rare and Undiagnosed Diseases (LBI-RUD), des CeMM Forschungzentrums für Molekulare Medizin der Österreichischen Akademie der Wissenschaften sowie der Medizinischen Universität Wien gemeinsam mit Kollaborationspartnern von der Universität Istanbul und der Universität Leiden erstmals zwei Patienten mit einem neuartigen Immunschwäche-Syndrom identifizieren, das auf einer verminderten Funktionalität von Polymerase delta beruht. Konkret konnten bei den nicht verwandten Patienten biallele Keimbahnmutationen, also von beiden Eltern vererbte Genveränderungen, in POLD1 und in POLD2 nachgewiesen werden. In beiden Fällen führte dies zu einem Immundefizienz-Syndrom mit wiederkehrenden Atemwegsinfektionen, Hautproblemen und neurologischen Entwicklungsstörungen. Bei genauerer Untersuchung der Krankheitsmechanismen stellte sich heraus, dass der Zellzyklus in den Lymphozyten beider Patienten beeinträchtigt war. So traten bei der DNA-Replikation vermehrt Kopierfehler auf, die in der Zelle zu Warnmarkierungen auf der DNA führen und dadurch verantwortlich für die Funktionsstörung des Zellzyklus waren.
Da in diesem Fall nicht wie bei anderen Immunschwäche-Syndromen ein immunspezifischer Faktor gestört ist, sondern eine Grundfunktion der Zelle, liefern die diesem Syndrom zugrunde liegenden Krankheitsmechanismen interessanterweise außerdem Schlüsselinformationen für andere Krankheitsbilder wie zum Beispiel Kinderkrebs. Obwohl Immunzellen hier besonders betroffen waren, ist der Mechanismus, durch den Polymerase delta die Genomduplikation steuert, relevant für die Funktion aller Zellen. Eine Störung kann dramatische Konsequenzen im Gleichgewicht des Zellwachstums nach sich ziehen. So weiß man, dass bestimmte Mutationen in POLD1 zur Entstehung des „Mutator-Phänotyps“ beitragen, der zu genetischer Instabilität und damit zur Krebsentstehung beiträgt. Entsprechend ist POLD1 in einer internationalen Klassifizierung als hochgefährlicher Krebsverursacher eingestuft. Die hier beschriebenen angeborenen POLD1/2-Mutationen führen hingegen zu einer verminderten intrinsischen Aktivität (der „eigentlichen Aufgabe“) der Polymerase delta, mit möglicherweise erhöhter Neigung zur Krebsentstehung im Sinne eines Krebs-Prädispositionssyndroms. Die vorliegende Studie soll auch für die Identifizierung weiterer Patienten sensibilisieren, um eine systematische Analyse des Krebsrisikos bei betroffenen Kindern und Kindern mit verwandten Krankheitsbildern zu ermöglichen.

Publikation:
“Polymerase δ deficiency causes syndromic immunodeficiency with replicative stress”
Cecilia Domínguez Conde*, Özlem Yüce Petronczki*, Safa Baris*, Katharina L. Willmann*, Enrico Girardi, Elisabeth Salzer, Stefan Weitzer, Rico Chandra Ardy, Ana Krolo, Hanna Ijspeert, Ayca Kiykim, Elif Karakoc-Aydiner, Elisabeth Förster-Waldl, Leo Kager, Winfried F. Pickl, Giulio Superti-Furga, Javier Martínez, Joanna Loizou, Ahmet Ozen, Mirjam van der Burg, und Kaan Boztug; veröffentlicht in “The Journal of Clinical Investigation”. J Clin Invest. 2019 Aug 26. pii: 128903. doi: 10.1172/JCI128903. (*shared first authorship)

Durchführung und Förderungen:
Die meisten experimentellen Analysen und Interpretation der klinischen Daten wurden von den geteilten Erstautoren Cecilia Dominguez Conde, Özlem Yüce Petronczki, Safa Baris und Katharina Willmann durchgeführt. Die Studie wurde im Rahmen des Ludwig Boltzmann Institute for Rare and Undiagnosed Diseases (LBI-RUD), der St. Anna Kinderkrebsforschung, des CeMM Forschungszentrum für Molekulare Medizin der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der MedUni Wien sowie aus Fördermitteln des European Research Council (ERC StG 310857), der Österreichischen Nationalbank (ÖNB Jubiläumsfonds 16385), dem Österreichischen Wissenschaftsfonds (FWF Lise Meitner Fellowship M1809) und der Jeffrey Modell Foundation realisiert.
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