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Name

Wir brauchen Ihren Namen genau so, wie er im Melderegister eingetragen ist. Wenn Sie zum Beispiel „Hans Meier“ angeben, obwohl im Melderegister „Johann Meier“ vermerkt ist, ist die Spendenweiterleitung an das Finanzamt leider nicht möglich. Sie können Ihre Spenden dann nicht absetzen. Bitte achten Sie daher auf die richtige Schreibweise.
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Spendernummer

Ihre persönliche Spendernummer finden Sie auf unseren Zusendungen und Mailings oder auf Ihren personalisierten Zahlscheinen der St. Anna Kinderkrebsforschung.
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Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017 – einfach automatisch
Informationen des Bundesministeriums für Finanzen
Steuern sparen leicht gemacht
Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen verpflichtend an Ihr Finanzamt übermittelt und erstmals automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen. Das heißt, Sie brauchen Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben und müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung kümmern. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt. Im Folgenden hat das Bundesministerium für Finanzen die wichtigsten Fragen zum Thema für Sie zusammengefasst.
Hotline bei weiteren Fragen:
Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
Welche Spenden sind absetzbar?
Als Sonderausgaben abzugsfähig sind Spenden an – im Gesetz genannte – Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen (z. B. Universitäten), Museen, die Freiwilligen Feuerwehren, die Landesfeuerwehrverbände in ganz Österreich sowie auch Spenden an Vereine und Einrichtungen, wenn sie in der Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen sind. Die aktuelle Liste dieser spendenbegünstigten Organisationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at/ spenden.
Wie funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung ab 1.1.2017?
Damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. So können alle von Ihnen geleisteten Spenden automatisch übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung, Sie brauchen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Die Datenübermittlung betrifft Spenden ab dem 1.1.2017. Die Organisationen müssen sie bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmalig werden daher bis 28.2.2018 solche Übermittlungen für Zahlungen des Jahres 2017 erfolgen.
Muss ich Angst haben, dass meine Daten missbräuchlich verwendet werden oder dass ich zum „gläsernen Spender“ werde?
Nein. Die Datenübermittlung erfolgt in einer Weise, die nach dem derzeitigen Stand der Technik ein Maximum an Datensicherheit gewährleistet: Ihre Personendaten werden verschlüsselt und sind dann nur mehr vom zuständigen Finanzamt für die Steuerveranlagung verwertbar. Dies erfolgt entsprechend den strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben durch das so genannte verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (kurz: vbPK SA). Da nur die Finanzverwaltung die Möglichkeit besitzt, dieses Kennzeichen wieder zu entschlüsseln, können unbefugte Personen, Behörden oder Einrichtungen auf diese Informationen nicht zugreifen.
Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine Daten übermittelt werden?
Wenn Sie keine Datenübermittlung wollen, geben Sie Ihre Daten nicht bekannt. Bitte beachten Sie aber, dass Sie Ihre Spende dann auch nicht in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung absetzen können. Wenn Sie Ihre Daten schon bekannt gegeben haben, können Sie der betroffenen Organisation schriftlich jederzeit die weitere Übermittlung untersagen. Dann erfolgt ebenfalls keine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Zahlungen.
Kann ich künftig nicht mehr anonym spenden?
Selbstverständlich können Sie das auch weiterhin. Sie verzichten dadurch jedoch – so wie auch bisher – auf die Möglichkeit, Ihre Spende als Sonderausgabe im Zuge Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung absetzen zu können.
Wo und wie kann ich überprüfen, welche Spenden von der Organisation eingemeldet wurden?
Nutzen Sie bereits das Service FinanzOnline, so können Sie die von den Spendenorganisationen übermittelten Daten in Ihrem elektronischen Steuerakt einsehen. Geben Sie Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung in Papier ab, so sehen Sie in Ihrem Steuerbescheid aufgeschlüsselt, welche Beträge von welcher Organisation berücksichtigt wurden.
Wenn die Organisation einen falschen Betrag gemeldet hat – wo und wie kann ich reklamieren?
Grundsätzlich gilt: Hat der Steuerpflichtige seine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum erfüllt, soll er sich darauf verlassen können, dass eine korrekte Übermittlung durch die empfangende Organisation erfolgt. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden; dies wäre der Fall, wenn die empfangende Organisation überhaupt keine oder falsche Daten übermittelt. In diesen Fällen muss die empfangende Organisation den Fehler beheben, wenn sie durch den Steuerpflichtigen darauf aufmerksam gemacht wurde. Dann hat eine korrigierte oder erstmalige Übermittlung zu erfolgen, die die Grundlage für die weitere steuerliche Beurteilung darstellt.
Was muss ich bei meiner (Arbeitnehmer/innen-) Veranlagung für 2016 machen?
Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung für das Jahr 2016 Ihre in diesem Jahr getätigten Spenden noch selbst an das Finanzamt melden müssen, wenn Sie Ihre Spenden steuerlich geltend machen wollen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um das Thema Spenden, Spendenabsetzbarkeit und die automatische Übermittlung Ihrer Spenden an Ihr Finanzamt ab 1.1.2017 finden Sie auf der Website des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at/spenden und auf www.spenden.at Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
Spenden
Aktuelles
Forschung
Über uns
Österreichisches Forschungsinstitut übernimmt internationales Forschungsprojekt und setzt neue Maßstäbe in der Pilz-Diagnostik.
FUNGITECT – ist ein von der Europäischen Union finanziertes, äußerst anspruchsvolles und ehrgeiziges Projekt, das zu einem Paradigmenwechsel in der Diagnose von Pilzerkrankungen führen soll. Die St. Anna Kinderkrebsforschung übernimmt hierbei die führende Rolle.
Forschungsgruppe der Molekularen Mikrobiologie & der LabDia Labordiagnostik
(Foto: Gerhard Wasserbauer)
Pilzinfektionen stellen ein erhebliches, stetig wachsendes medizinisches Problem dar, welches weltweit enorme Kosten im Gesundheitswesen verursacht. Invasive Pilzerkrankungen gehören zu den wichtigsten Ursachen von lebensgefährlichen Erkrankungen bei stark immungeschwächten Personen – insbesondere bei Leukämien, bei Empfängern von Knochenmarks- oder Organtransplantaten, Langzeit-Intensivpatienten, Frühgeborenen sowie bei Patienten mit erworbenen oder angeborenen Immunschwächekrankheiten.
Allein in Europa verursachen die invasiven Pilzerkrankungen bereits jährliche Kosten von mehreren Milliarden Euro und belasten dabei die Gesundheitssysteme beträchtlich.

Übertherapie und Arzneimittelresistenz
Die breite vorbeugende oder empirische Anwendung von Antimykotika ohne gesicherte Diagnose einer bestehenden Pilzerkrankung führt zu einer hohen Übertherapierate und den damit verbundenen toxischen Nebenwirkungen. Darüber hinaus kann die Verabreichung von Breitband-Antimykotika für die Behandlung nicht identifizierter pathogener Pilze zur Entwicklung von Antimykotika-Resistenzen beitragen.
Epitheliales Modell einer invasiven Pilzerkrankung
In Anerkennung der Wichtigkeit dieses medizinischen Problems unterstützt die Europäische Union das ambitionierte, für eine Laufzeit von 4 Jahren konzipierte FUNGITECT-Projekt, dessen Ziel die Optimierung der Diagnostik ist, um eine verbesserte Therapiestratifizierung bei invasiven Pilzerkrankungen zu ermöglichen. Univ.-Prof. DDr. Thomas Lion von der St. Anna Kinderkrebsforschung ist der Koordinator und wissenschaftliche Leiter dieses multinationalen Projektes, zu dem in strategischer Zusammenarbeit noch fünf weitere Partnerorganisationen zählen: Die Medizinische Universität Wien (Österreich), das Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik (Deutschland), die Universität Tuzla (Bosnien und Herzegowina) sowie die beiden KMUs Genedata (Schweiz) und Molzym (Deutschland).

„Ziele dieses Projektes beinhalten einerseits die Etablierung schneller und kostengünstiger Verfahren zum Screening und zur Überwachung von Pilzerkrankungen und andererseits die Einführung innovativer Technologien, welche die Identifizierung der vorliegenden Pilz-Spezies, die Testung von Resistenzen und die Erfassung prognostischer Wirt-Pathogen Interaktionen mit Hilfe bioinformatischer Technologien zum Ziel haben“, so Univ.-Prof. DDr. Thomas Lion, Leiter der Abteilung für Molekulare Mikrobiologie an der St. Anna Kinderkrebsforschung und Ärztlicher Direktor LabDia.
Weitere Informationen zum FUNGITECT-Projekt sind verfügbar unter: http://www.fungitect.eu.
Informationen zur St. Anna Kinderkrebsforschung:
Die St. Anna Kinderkrebsforschung entwickelt und optimiert diagnostische, prognostische und therapeutische Strategien zur Behandlung an Krebs erkrankter Kinder und Jugendlicher durch das Verbinden von Grundlagenforschung mit translationaler und klinischer Forschung. Dabei wird der Schwerpunkt auf die spezifischen Besonderheiten kindlicher Tumorerkrankungen gelegt, um den jungen PatientInnen die bestmöglichen und innovativsten Therapien zur Verfügung stellen zu können.
http://science.ccri.at
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