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Name

Wir brauchen Ihren Namen genau so, wie er im Melderegister eingetragen ist. Wenn Sie zum Beispiel „Hans Meier“ angeben, obwohl im Melderegister „Johann Meier“ vermerkt ist, ist die Spendenweiterleitung an das Finanzamt leider nicht möglich. Sie können Ihre Spenden dann nicht absetzen. Bitte achten Sie daher auf die richtige Schreibweise.
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Spendernummer

Ihre persönliche Spendernummer finden Sie auf unseren Zusendungen und Mailings oder auf Ihren personalisierten Zahlscheinen der St. Anna Kinderkrebsforschung.
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Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017 – einfach automatisch
Informationen des Bundesministeriums für Finanzen
Steuern sparen leicht gemacht
Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen verpflichtend an Ihr Finanzamt übermittelt und erstmals automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen. Das heißt, Sie brauchen Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben und müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung kümmern. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt. Im Folgenden hat das Bundesministerium für Finanzen die wichtigsten Fragen zum Thema für Sie zusammengefasst.
Hotline bei weiteren Fragen:
Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
Welche Spenden sind absetzbar?
Als Sonderausgaben abzugsfähig sind Spenden an – im Gesetz genannte – Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen (z. B. Universitäten), Museen, die Freiwilligen Feuerwehren, die Landesfeuerwehrverbände in ganz Österreich sowie auch Spenden an Vereine und Einrichtungen, wenn sie in der Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen sind. Die aktuelle Liste dieser spendenbegünstigten Organisationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at/ spenden.
Wie funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung ab 1.1.2017?
Damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. So können alle von Ihnen geleisteten Spenden automatisch übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung, Sie brauchen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Die Datenübermittlung betrifft Spenden ab dem 1.1.2017. Die Organisationen müssen sie bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmalig werden daher bis 28.2.2018 solche Übermittlungen für Zahlungen des Jahres 2017 erfolgen.
Muss ich Angst haben, dass meine Daten missbräuchlich verwendet werden oder dass ich zum „gläsernen Spender“ werde?
Nein. Die Datenübermittlung erfolgt in einer Weise, die nach dem derzeitigen Stand der Technik ein Maximum an Datensicherheit gewährleistet: Ihre Personendaten werden verschlüsselt und sind dann nur mehr vom zuständigen Finanzamt für die Steuerveranlagung verwertbar. Dies erfolgt entsprechend den strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben durch das so genannte verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (kurz: vbPK SA). Da nur die Finanzverwaltung die Möglichkeit besitzt, dieses Kennzeichen wieder zu entschlüsseln, können unbefugte Personen, Behörden oder Einrichtungen auf diese Informationen nicht zugreifen.
Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine Daten übermittelt werden?
Wenn Sie keine Datenübermittlung wollen, geben Sie Ihre Daten nicht bekannt. Bitte beachten Sie aber, dass Sie Ihre Spende dann auch nicht in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung absetzen können. Wenn Sie Ihre Daten schon bekannt gegeben haben, können Sie der betroffenen Organisation schriftlich jederzeit die weitere Übermittlung untersagen. Dann erfolgt ebenfalls keine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Zahlungen.
Kann ich künftig nicht mehr anonym spenden?
Selbstverständlich können Sie das auch weiterhin. Sie verzichten dadurch jedoch – so wie auch bisher – auf die Möglichkeit, Ihre Spende als Sonderausgabe im Zuge Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung absetzen zu können.
Wo und wie kann ich überprüfen, welche Spenden von der Organisation eingemeldet wurden?
Nutzen Sie bereits das Service FinanzOnline, so können Sie die von den Spendenorganisationen übermittelten Daten in Ihrem elektronischen Steuerakt einsehen. Geben Sie Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung in Papier ab, so sehen Sie in Ihrem Steuerbescheid aufgeschlüsselt, welche Beträge von welcher Organisation berücksichtigt wurden.
Wenn die Organisation einen falschen Betrag gemeldet hat – wo und wie kann ich reklamieren?
Grundsätzlich gilt: Hat der Steuerpflichtige seine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum erfüllt, soll er sich darauf verlassen können, dass eine korrekte Übermittlung durch die empfangende Organisation erfolgt. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden; dies wäre der Fall, wenn die empfangende Organisation überhaupt keine oder falsche Daten übermittelt. In diesen Fällen muss die empfangende Organisation den Fehler beheben, wenn sie durch den Steuerpflichtigen darauf aufmerksam gemacht wurde. Dann hat eine korrigierte oder erstmalige Übermittlung zu erfolgen, die die Grundlage für die weitere steuerliche Beurteilung darstellt.
Was muss ich bei meiner (Arbeitnehmer/innen-) Veranlagung für 2016 machen?
Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung für das Jahr 2016 Ihre in diesem Jahr getätigten Spenden noch selbst an das Finanzamt melden müssen, wenn Sie Ihre Spenden steuerlich geltend machen wollen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um das Thema Spenden, Spendenabsetzbarkeit und die automatische Übermittlung Ihrer Spenden an Ihr Finanzamt ab 1.1.2017 finden Sie auf der Website des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at/spenden und auf www.spenden.at Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
Spenden
Aktuelles
Forschung
Über uns

Neueste Erkenntnisse und zukunftsweisende Technologien in der Kinderkrebsforschung

Bereits in den vergangenen drei Jahren konnte die St. Anna Kinderkrebsforschung durch die Unterstützung von Kapsch wesentliche Erkenntnisse im Bereich der Genomik und Epigenomik von Kinderkrebserkrankungen sammeln. Die gewonnenen Informationen sind zukunftsweisend am Forschungsfeld der Präzisionsmedizin. Ziel ist es, sogenannte prediktive und prognostische Biomarker zu entwickeln und somit Kinderkrebspatienten noch genauer und individueller zu behandeln. Dadurch soll die Heilungsrate erhöht und schädliche Nebenwirkungen und Spätfolgen der Therapie vermindert werden. Die weitere Förderung der Kapsch Group in der Höhe von 300.000 Euro ermöglicht uns, diesem Ziel noch näher zu kommen.
Die 2013 gestartete Forschungszusammenarbeit zwischen der St. Anna Kinderkrebsforschung und der Kapsch Group im Rahmen des Projekts „Next Generation Sequencing für Tumore im Kindesalter“ soll die Ursachen der Krankheitsentstehung, des Rückfalls und der Therapieresistenz aufzeigen. Das schafft die Möglichkeit, Therapien spezifisch und gezielt einzusetzen und das Rückfallrisiko besser einzuschätzen. Diese Art der Präzisionsmedizin ist von enormer Bedeutung und findet in der internationalen Wissenschaftsszene große Beachtung.
„Die Förderung von Kapsch ermöglicht für die St. Anna Kinderkrebsforschung den Eintritt in ein neues Zeitalter der biomedizinischen Forschung und bedeutet den Anschluss zur internationalen Spitze. Die spezielle NGS-Analyse von Leukämien und Tumoren schärft zudem das Profil der St. Anna Kinderkrebsforschung in den internationalen Bemühungen, die Heilungsrate bei krebskranken Kindern an die 100%-Marke heranzuführen. Wir freuen uns sehr über die Weiterführung dieses so enorm wichtigen Projektes“, so Dr. Wolfgang Holter, Institutsleiter der St. Anna Kinderkrebsforschung.

3 Jahre intensive Forschung mit herausragenden Erkenntnissen

Die vergangenen drei Jahre waren der Einführung neuer Anwendungen von Next Generation Sequencing (NGS) zur detaillierten Untersuchung der Erbinformation und seiner Verpackung in Tumorzellen gewidmet. Die Forscher der St. Anna Kinderkrebsforschung beschäftigten sich dabei mit verschiedenen Krankheitsbildern wie der akuten lymphoblastischen Leukämie und dem Ewing Sarkom, einem Knochentumor bei Kindern und Jugendlichen. Bei diesen Krankheiten konnten mit Unterstützung von Kapsch richtungsweisende Erkenntnisse im Bereich Krankheitsentstehung sowie Verlauf und Behandlung gewonnen werden.
„Die Erkenntnisse, die wir aus der Anwendung des Next Generation Sequencing im Bereich von Kinderkrebserkrankungen gewinnen, sind bahnbrechend und beeinflussen nachhaltig die Forschungsausrichtung des Institutes“, so Prof. Dr. Heinrich Kovar, wissenschaftlicher Leiter der St. Anna Kinderkrebsforschung. „Um Fortschritte in der Krebsbehandlung zu erzielen, ist es notwendig, die Möglichkeiten, die in modernster Technologie stecken, zu nützen. Gerade der Wirtschafts- und Forschungsstandort Österreich bietet hier enormes Potenzial und gehört auch in Zukunft weiterhin gepusht. Wir sind stolz auf dieses best practice Beispiel für erfolgreiches Zusammenspiel von Forschung und Wirtschaft – eine Investition in die Zukunft unserer Kinder“, ergänzt Dr. Kari Kapsch, Vorstandsmitglied und COO der Kapsch Group.

Weiterführung der Forschungszusammenarbeit um weitere 3 Jahre

Die erfolgreiche Zusammenarbeit der St. Anna Kinderkrebsforschung und Kapsch wird auch in Zukunft weitergeführt. Die Erkenntnisse, die mittels „Next Generation Sequencing“ Anwendungen gewonnen wurden, sollen nun in Longitudinalstudien über drei Jahre bei 50 ausgewählten Patienten validiert werden. Dabei werden Primärtumor- und im Blut zirkulierende Tumor-DNA auf wiederkehrende Veränderungen des Mutationsspektrums im Verlauf der Krankheit untersucht. Je mehr man über diese Veränderungen weiß, desto genauer kann man die Therapie anlegen und desto höher ist die Heilungsrate.

30 Jahre erfolgreich im Kampf gegen Kinderkrebs

Nicht zuletzt dank der zukunftsweisenden Forschung der St. Anna Kinderkrebsforschung ist Österreich Spitzenreiter in der Bekämpfung von Kinderkrebs, die Heilungsrate liegt derzeit bei 80 Prozent. Jedes Jahr erkranken in Österreich ca. 250 Kinder an Krebs – jedem einzelnen soll durch gezielte Behandlung geholfen werden.
„In unserer Forschung konzentrieren wir uns vor allem auf Genomveränderungen zur gezielten Bekämpfung bösartiger Zellen. Damit sollen gesunde Gewebe geschützt und schädliche Nebenwirkungen und Spätfolgen vermindert werden“, so Prof. Dr. Heinrich Kovar, wissenschaftlicher Leiter der St. Anna Kinderkrebsforschung.
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