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Name

Wir brauchen Ihren Namen genau so, wie er im Melderegister eingetragen ist. Wenn Sie zum Beispiel „Hans Meier“ angeben, obwohl im Melderegister „Johann Meier“ vermerkt ist, ist die Spendenweiterleitung an das Finanzamt leider nicht möglich. Sie können Ihre Spenden dann nicht absetzen. Bitte achten Sie daher auf die richtige Schreibweise.
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Spendernummer

Ihre persönliche Spendernummer finden Sie auf unseren Zusendungen und Mailings oder auf Ihren personalisierten Zahlscheinen der St. Anna Kinderkrebsforschung.
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Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017 – einfach automatisch
Informationen des Bundesministeriums für Finanzen
Steuern sparen leicht gemacht
Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen verpflichtend an Ihr Finanzamt übermittelt und erstmals automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen. Das heißt, Sie brauchen Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben und müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung kümmern. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt. Im Folgenden hat das Bundesministerium für Finanzen die wichtigsten Fragen zum Thema für Sie zusammengefasst.
Hotline bei weiteren Fragen:
Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
Welche Spenden sind absetzbar?
Als Sonderausgaben abzugsfähig sind Spenden an – im Gesetz genannte – Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen (z. B. Universitäten), Museen, die Freiwilligen Feuerwehren, die Landesfeuerwehrverbände in ganz Österreich sowie auch Spenden an Vereine und Einrichtungen, wenn sie in der Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen sind. Die aktuelle Liste dieser spendenbegünstigten Organisationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at/ spenden.
Wie funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung ab 1.1.2017?
Damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. So können alle von Ihnen geleisteten Spenden automatisch übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung, Sie brauchen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Die Datenübermittlung betrifft Spenden ab dem 1.1.2017. Die Organisationen müssen sie bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmalig werden daher bis 28.2.2018 solche Übermittlungen für Zahlungen des Jahres 2017 erfolgen.
Muss ich Angst haben, dass meine Daten missbräuchlich verwendet werden oder dass ich zum „gläsernen Spender“ werde?
Nein. Die Datenübermittlung erfolgt in einer Weise, die nach dem derzeitigen Stand der Technik ein Maximum an Datensicherheit gewährleistet: Ihre Personendaten werden verschlüsselt und sind dann nur mehr vom zuständigen Finanzamt für die Steuerveranlagung verwertbar. Dies erfolgt entsprechend den strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben durch das so genannte verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (kurz: vbPK SA). Da nur die Finanzverwaltung die Möglichkeit besitzt, dieses Kennzeichen wieder zu entschlüsseln, können unbefugte Personen, Behörden oder Einrichtungen auf diese Informationen nicht zugreifen.
Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine Daten übermittelt werden?
Wenn Sie keine Datenübermittlung wollen, geben Sie Ihre Daten nicht bekannt. Bitte beachten Sie aber, dass Sie Ihre Spende dann auch nicht in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung absetzen können. Wenn Sie Ihre Daten schon bekannt gegeben haben, können Sie der betroffenen Organisation schriftlich jederzeit die weitere Übermittlung untersagen. Dann erfolgt ebenfalls keine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Zahlungen.
Kann ich künftig nicht mehr anonym spenden?
Selbstverständlich können Sie das auch weiterhin. Sie verzichten dadurch jedoch – so wie auch bisher – auf die Möglichkeit, Ihre Spende als Sonderausgabe im Zuge Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung absetzen zu können.
Wo und wie kann ich überprüfen, welche Spenden von der Organisation eingemeldet wurden?
Nutzen Sie bereits das Service FinanzOnline, so können Sie die von den Spendenorganisationen übermittelten Daten in Ihrem elektronischen Steuerakt einsehen. Geben Sie Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung in Papier ab, so sehen Sie in Ihrem Steuerbescheid aufgeschlüsselt, welche Beträge von welcher Organisation berücksichtigt wurden.
Wenn die Organisation einen falschen Betrag gemeldet hat – wo und wie kann ich reklamieren?
Grundsätzlich gilt: Hat der Steuerpflichtige seine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum erfüllt, soll er sich darauf verlassen können, dass eine korrekte Übermittlung durch die empfangende Organisation erfolgt. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden; dies wäre der Fall, wenn die empfangende Organisation überhaupt keine oder falsche Daten übermittelt. In diesen Fällen muss die empfangende Organisation den Fehler beheben, wenn sie durch den Steuerpflichtigen darauf aufmerksam gemacht wurde. Dann hat eine korrigierte oder erstmalige Übermittlung zu erfolgen, die die Grundlage für die weitere steuerliche Beurteilung darstellt.
Was muss ich bei meiner (Arbeitnehmer/innen-) Veranlagung für 2016 machen?
Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung für das Jahr 2016 Ihre in diesem Jahr getätigten Spenden noch selbst an das Finanzamt melden müssen, wenn Sie Ihre Spenden steuerlich geltend machen wollen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um das Thema Spenden, Spendenabsetzbarkeit und die automatische Übermittlung Ihrer Spenden an Ihr Finanzamt ab 1.1.2017 finden Sie auf der Website des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at/spenden und auf www.spenden.at Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
Spenden
Aktuelles
Forschung
Über uns

„Proof of Concept“ – präklinische Testplattform gegen Kinderkrebs

Univ.-Prof. Dr. Heinrich Kovar, Wissenschaftlicher Leiter St. Anna Kinderkrebsforschung

Die St. Anna Kinderkrebsforschung beteiligt sich an einer EU-Kooperation rund um eine umfassende präklinische Testplattform solider Hochrisikotumore zur rationalen Entwicklung neuer Kinderkrebstherapien.

Noch immer ist Krebs die krankheitsbedingte Haupttodesursache bei Kindern. Besonders bei kleinen Patienten mit soliden Tumoren, die nach intensiver Ersttherapie einen Rückfall erleiden (25 %), sind die Behandlungsoptionen begrenzt. Dies ist vor allem auf das Fehlen gut charakterisierter Mausmodelle für pädiatrische Hochrisikotumore zurückzuführen.

Die Förderinitiative „IMI 2“ (Innovative Medicines Initiative 2) der EU soll genau solche Schwachstellen und Engpässe in der Entwicklung neuer Arzneimittel und Therapien reduzieren. Sie kofinanziert Forschungsprojekte, in denen Pharmafirmen, Universitäten, regulatorische Behörden, PatientInnenverbände u. a. zusammenarbeiten, wodurch man sich mehr Effizienz und Sicherheit im langwierigen Prozess der Medikamentenentwicklung erhofft.

Im Mittelpunkt der letzten IMI-Ausschreibung stand unter anderem das Thema Kinderkrebs, sodass es beinahe selbstverständlich war, sich als St. Anna Kinderkrebsforschung dafür zu bewerben. Den Zuschlag erhielt schließlich ein großes internationales Konsortium, an dem sich weitere hoch angesehene Universitäten und Forschungsinstitutionen (z. B. das Deutsche Krebsforschungszentrum Heidelberg, die Charité in Berlin, das Institut Curie in Paris) sowie die großen Pharmafirmen Eli Lilly, Hoffmann-La Roche, Pfizer u. v. m. beteiligen. Der Zusammenschluss der Partner erfolgte unter der Initiative „Innovative Therapies for Children with Cancer“ (ITCC), welche zum Ziel hat, die klinische Evaluierung neuer Therapien gegen Kinderkrebs voranzutreiben.

Das aktuelle Projekt zielt daher darauf ab, qualitätssichere Tests neuer, zielgerichteter Arzneimittel in einem umfassenden Repertoire gut charakterisierter Modelle („Proof of Concept“-Plattform) zu ermöglichen. Da kindliche Tumore genetisch deutlich weniger komplex sind als bei Erwachsenen, sollte es einfacher sein, potente Tumorbiomarker zu finden, die ein genaues Anpassen der Therapie an den individuellen kindlichen Patienten erlauben.

Die St. Anna Kinderkrebsforschung konzentriert sich in diesem Projekt darauf, den Knochenkrebs auf molekularer Ebene genauestens zu charakterisieren und mit standardisierten präklinischen Testverfahren zu kombinieren. Insbesondere das Ewing-Sarkom, ein besonders heimtückischer Tumor, wird schon seit Jahrzehnten von Prof. Dr. Heinrich Kovar intensiv beforscht. Er ist der Meinung, dass dieses außergewöhnliche Kooperationsprojekt „ein wesentlicher Schritt zur Steigerung der Heilungsrate beim Ewing-Sarkom und bei anderen soliden Tumoren sein wird, da die konzertierte Zusammenarbeit von Forschung und ,Big Pharma‘ die Entwicklung präziser und damit wirksamerer Medikamente deutlich beschleunigt“.

Prof. Dr. Heinrich Kovar ist wissenschaftlicher Leiter der St. Anna Kinderkrebsforschung und leitet die Abteilung Molekularbiologie Solider Tumore. Er ist ein international anerkannter Topexperte für das Ewing-Sarkom und sein Hauptanliegen ist, klinische Beobachtungen in molekulare Muster zu übersetzen, sodass neue prognostische/diagnostische Maßnahmen und Behandlungsoptionen entwickelt werden können.

Förderung:
Die ITCC PEDIATRIC PRECLINICAL PROOF OF CONCEPT PLATFORM (ITCC‐P4) wird von der Europäischen Union im Rahmen des „Horizon 2020“-Programms unter der Ausschreibung „Innovative Medicines Initiative (IMI)“ gefördert.
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