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Name

Wir brauchen Ihren Namen genau so, wie er im Melderegister eingetragen ist. Wenn Sie zum Beispiel „Hans Meier“ angeben, obwohl im Melderegister „Johann Meier“ vermerkt ist, ist die Spendenweiterleitung an das Finanzamt leider nicht möglich. Sie können Ihre Spenden dann nicht absetzen. Bitte achten Sie daher auf die richtige Schreibweise.
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Spendernummer

Ihre persönliche Spendernummer finden Sie auf unseren Zusendungen und Mailings oder auf Ihren personalisierten Zahlscheinen der St. Anna Kinderkrebsforschung.
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Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017 – einfach automatisch
Informationen des Bundesministeriums für Finanzen
Steuern sparen leicht gemacht
Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen verpflichtend an Ihr Finanzamt übermittelt und erstmals automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen. Das heißt, Sie brauchen Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben und müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung kümmern. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt. Im Folgenden hat das Bundesministerium für Finanzen die wichtigsten Fragen zum Thema für Sie zusammengefasst.
Hotline bei weiteren Fragen:
Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
Welche Spenden sind absetzbar?
Als Sonderausgaben abzugsfähig sind Spenden an – im Gesetz genannte – Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen (z. B. Universitäten), Museen, die Freiwilligen Feuerwehren, die Landesfeuerwehrverbände in ganz Österreich sowie auch Spenden an Vereine und Einrichtungen, wenn sie in der Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen sind. Die aktuelle Liste dieser spendenbegünstigten Organisationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at/ spenden.
Wie funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung ab 1.1.2017?
Damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. So können alle von Ihnen geleisteten Spenden automatisch übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung, Sie brauchen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Die Datenübermittlung betrifft Spenden ab dem 1.1.2017. Die Organisationen müssen sie bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmalig werden daher bis 28.2.2018 solche Übermittlungen für Zahlungen des Jahres 2017 erfolgen.
Muss ich Angst haben, dass meine Daten missbräuchlich verwendet werden oder dass ich zum „gläsernen Spender“ werde?
Nein. Die Datenübermittlung erfolgt in einer Weise, die nach dem derzeitigen Stand der Technik ein Maximum an Datensicherheit gewährleistet: Ihre Personendaten werden verschlüsselt und sind dann nur mehr vom zuständigen Finanzamt für die Steuerveranlagung verwertbar. Dies erfolgt entsprechend den strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben durch das so genannte verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (kurz: vbPK SA). Da nur die Finanzverwaltung die Möglichkeit besitzt, dieses Kennzeichen wieder zu entschlüsseln, können unbefugte Personen, Behörden oder Einrichtungen auf diese Informationen nicht zugreifen.
Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine Daten übermittelt werden?
Wenn Sie keine Datenübermittlung wollen, geben Sie Ihre Daten nicht bekannt. Bitte beachten Sie aber, dass Sie Ihre Spende dann auch nicht in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung absetzen können. Wenn Sie Ihre Daten schon bekannt gegeben haben, können Sie der betroffenen Organisation schriftlich jederzeit die weitere Übermittlung untersagen. Dann erfolgt ebenfalls keine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Zahlungen.
Kann ich künftig nicht mehr anonym spenden?
Selbstverständlich können Sie das auch weiterhin. Sie verzichten dadurch jedoch – so wie auch bisher – auf die Möglichkeit, Ihre Spende als Sonderausgabe im Zuge Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung absetzen zu können.
Wo und wie kann ich überprüfen, welche Spenden von der Organisation eingemeldet wurden?
Nutzen Sie bereits das Service FinanzOnline, so können Sie die von den Spendenorganisationen übermittelten Daten in Ihrem elektronischen Steuerakt einsehen. Geben Sie Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung in Papier ab, so sehen Sie in Ihrem Steuerbescheid aufgeschlüsselt, welche Beträge von welcher Organisation berücksichtigt wurden.
Wenn die Organisation einen falschen Betrag gemeldet hat – wo und wie kann ich reklamieren?
Grundsätzlich gilt: Hat der Steuerpflichtige seine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum erfüllt, soll er sich darauf verlassen können, dass eine korrekte Übermittlung durch die empfangende Organisation erfolgt. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden; dies wäre der Fall, wenn die empfangende Organisation überhaupt keine oder falsche Daten übermittelt. In diesen Fällen muss die empfangende Organisation den Fehler beheben, wenn sie durch den Steuerpflichtigen darauf aufmerksam gemacht wurde. Dann hat eine korrigierte oder erstmalige Übermittlung zu erfolgen, die die Grundlage für die weitere steuerliche Beurteilung darstellt.
Was muss ich bei meiner (Arbeitnehmer/innen-) Veranlagung für 2016 machen?
Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung für das Jahr 2016 Ihre in diesem Jahr getätigten Spenden noch selbst an das Finanzamt melden müssen, wenn Sie Ihre Spenden steuerlich geltend machen wollen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um das Thema Spenden, Spendenabsetzbarkeit und die automatische Übermittlung Ihrer Spenden an Ihr Finanzamt ab 1.1.2017 finden Sie auf der Website des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at/spenden und auf www.spenden.at Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 750 erreichen können.
Spenden
Aktuelles
Forschung
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St. Anna in der Topliga europäischer Gesundheitsinstitute


Als Wegbereiter eines der Europäischen Referenznetzwerke (ERN) wird das St. Anna als Expertisezentrum von europäischem Rang nominiert.



Die St. Anna Kinderkrebsforschung und das St. Anna Kinderspital werden als Impulsgeber eines der Europäischen Referenznetzwerke (ERN) in der pädiatrischen Onkologie mit dem offiziellen Logo als Expertisezentrum von europäischem Rang ausgezeichnet. Durch die Vernetzung medizinischer Kompetenzzentren in Europa erhöhen sich die Chancen von Kindern mit Krebs, eine adäquate Diagnose und beste Behandlung zu erhalten.

Europäische Referenznetzwerke (ERN)Europäische Referenznetzwerke stellen ein System von nach Fachgebieten spezialisierten Netzwerken aus Europas Topexperten bzw. Topgesundheitseinrichtungen dar. Diese dienen dazu, flächendeckend die bestmögliche Diagnosekapazität und Behandlung von Patienten mit seltenen Erkrankungen zu garantieren. Am 9. März 2017 wurden offiziell 24 Europäische Referenznetzwerke von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen. Die St. Anna Kinderkrebsforschung koordiniert, unter der Leitung von Prof.in Dr.in Ruth Ladenstein, das ERN für kindliche Krebserkrankungen (Paediatric Cancer/ERN PaedCan), eines der zwei onkologischen ERN-Netzwerke. Damit wird im Gesundheitswesen eine Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsdienstleistern der gesamten EU institutionalisiert, die unmittelbar die Heilung der Patienten in den Fokus stellt.

Mit 20.000 Neudiagnosen und 6.000 Todesfällen europaweit pro Jahr ist Kinderkrebs nach wie vor die tödlichste Erkrankung bei Kindern ab einem Jahr. Besonders in Ländern mit geringer entwickelter medizinischer Versorgung bzw. Infrastruktur erhalten Betroffene oftmals keine passenden Diagnosen oder nur eine suboptimale Behandlung. Grund dafür sind die geringen Fallzahlen einiger Kinderkrebsarten und fehlendes Wissen, seltene oder komplexe Krankheitsbilder zu erkennen und zu behandeln.

Mit dem ERN PaedCan werden europaweit virtuelle pädiatrische Tumorboards, also multidisziplinäre Expertengremien aus Fachärzten, aufgebaut, um mithilfe modernster E-Health-Tools State-of-the-art-Expertise in ganz Europa zu vernetzen und zu verbreiten. Dank dieser neuen Möglichkeiten wird der multidisziplinäre Austausch von Expertise unterstützt und genauere Diagnosen sowie bestmögliche Behandlung werden ermöglicht. Außerdem bilden sich im ERN PaedCan auch nationale Netzwerke betroffener Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Krebserkrankungen, die mündigen Patienten als auch die Überlebenden („Survivors“) selbst ab (Childhood Cancer International-Europe). In enger Zusammenarbeit werden hier das Wissen und die Bedürfnisse Betroffener abgeholt, um durch die verstärkte Einbindung zu wesentlichen Weichenstellungen im Gesundheitswesen beizutragen, um letztlich verbesserte Behandlungsprozesse und Heilungsraten europaweit zu erreichen.

„In einigen Ländern Europas fehlen sowohl Know-how als auch der Zugriff zu passenden Experten bzw. Einrichtungen, um vor allem eher seltene oder besonders komplexe Formen von Kinderkrebs zeitgerecht zu diagnostizieren und darauffolgend richtig behandeln zu können“, so Univ.-Prof.in Dr.in Ruth Ladenstein, Fachärztin für Hämatologie und Onkologie im Kindes- und Jugendalter und Leiterin der Abteilung Studien & Statistik in der St. Anna Kinderkrebsforschung. „Mit dem ERN PaedCan gelingt es uns, in derlei Fällen den Zugang zu Europas Topexperten bzw. Topeinrichtungen bereitzustellen und zu einer besseren Behandlung der Patienten beizutragen.“

Univ.-Prof.in Dr.in Ruth Ladenstein fungiert als Netzwerkkoordinatorin dieser zukunftsweisenden grenzübergreifenden Gesundheitsvorsorge-Initiative, um das Zusammenspiel zwischen führenden Gesundheitsinstitutionen in Europa zu fördern. Die langjährige Erfahrung von Prof.in Dr.in Ruth Ladenstein als Fachärztin für Hämatologie und Onkologie im Kindes- und Jugendalter und im Management von EU-geförderten Projekten war ausschlaggebend für die Ernennung zur Koordinatorin des Europäischen Referenznetzwerks für pädiatrische Onkologie.

„Das ERN PaedCan ist nicht nur ein wesentlicher Schritt in Richtung flächendeckender adäquater Behandlungsangeboten in Europa, sondern zudem auch beispielgebend für die hervorragende Zusammenarbeit von St. Anna Kinderkrebsforschung und St. Anna Kinderspital“, so Dr.in Magdalena Arrouas, Geschäftsführende Leiterin der Sektion III – Öffentliche Gesundheit und medizinische Angelegenheiten des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen. „Hier wird ersichtlich, was mit funktionierender Kooperation von Klinik und Forschung zu erreichen ist.“
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